|
Wer hat welche Kosten zu tragen? |
In der Regel erfolgt bei der Ehescheidung und den
Folgesachen, wie
die sog. Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass die Gerichtskosten zwischen den Eheleuten hälftig geteilt werden. Die Anwaltskosten trägt aber jede Partei selbst.
In den Verfahren, wie
muss die Partei, die den Rechtsstreit verliert, die gesamten Kosten, wie Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten des Gegenanwalts alleine tragen.
Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen werden die Kosten gequotelt:
Beispiel:
Mit einer Zugewinnklage werden z. B. 150.000,00 EUR eingeklagt, aber im Urteil nur 100.000,00 EUR zugesprochen.
In diesem Fall werden die Kosten des Verfahrens im Verhältnis
60 % zu 40 % aufgeteilt.
Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten? |
Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Diese bemessen sich nach dem sog. Streitwert.
Die wichtigsten Streitwerte im Überblick |
Ehescheidung
Die Quartalssumme der beiden Nettoeinkommen.
Versorgungsausgleich
Mindestens 1.000,00 EUR, maximal 2.000,00 EUR des Jahresbetrages der zu übertragenen Rentenanwartschaften.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Der Jahresbetrag des geltend gemachten monatlichen Unterhaltsbetrages.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Zugewinn
Der mit der Zugewinnklage geltend gemachte Forderungsbetrag.
Hausrat
Der Gesamtwert der mit der Klage herausverlangten Gegenstände.
Ehewohnung
Der Jahreswert der monatlichen Miete.
Aus diesen Streitwerten werden die Gebühren mit Hilfe der Rechtsanwaltsgebührentabelle ermittelt.
Der Rechtsanwalt erhält für:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr.
Diese Gebühren entstehen in jedem Verfahren nur einmal egal, wie viele Schriftsätze durch den Anwalt verfasst werden oder Gerichtstermine stattfinden. Bei einem auswärtigen Gerichtstermin kommen Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale hinzu.
Kostenbeispiel für eine Ehescheidung |
Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern lässt sich scheiden.
Der Streitwert für das Verfahren beträgt:
monatliches Nettoeinkommen Ehemann ca. 2.500,00 EUR monatliches Nettoeinkommen Ehefrau ca. 1.300,00 EUR = 3.800,00 EUR abzgl. Kinderfreibetrag (á 250,00 EUR) x 2 - 500,00 EUR = 3.300,00 EUR x3 Monate 9.900,00 EUR zzgl. Versorgungsausgleich max. 2.000,00 EUR = Streitwert 11.900,00 EUR
Eine Gebühr beträgt bei diesem Streitwert 526,00 €.
1,3 Verfahrensgebühr aus 11.900,00 EUR 683,80 EUR 1,2 Terminsgebühr aus 11.900,00 EUR 631,20 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR Zwischensumme 1.335,00 EUR 19 % Mehrwertsteuer 253,65 EUR Endbetrag 1.588,65 EUR
Beauftragt jeder der Parteien einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung, muss jeder seinem Anwalt je 1.588,65 EUR laut Kostenbeispiel zahlen.Beauftragt beispielsweise die Frau einen Anwalt und lässt sich der Mann nicht anwaltlich vertreten, so fallen die vorgenannten Kosten nur einmal an.
Beide Parteien können vereinbaren, dass diese Rechtsanwaltskosten geteilt werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Hinzu kommen die angefallenen Gerichtskosten.
Bei einem Scheidungsverfahren entstehen in der Regel 2 Gerichtsgebühren, in isolierten Verfahren in der Regel 3. Auch diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert.
Im vorliegenden Fall betragen die Gerichtskosten insgesamt
438,00 EUR.
Direkt informiert! |
||
| Onlinescheidung | ||
| Ratgeber Recht | ||
| Auszeichnungen | ||