Kosten im Familienrecht



Inhaltsverzeichnis

> zurück zur Übersicht Familienrecht

 

Wer hat welche Kosten zu tragen?

 

In der Regel erfolgt bei der Ehescheidung und den
Folgesachen, wie

die sog. Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass die Gerichtskosten zwischen den Eheleuten hälftig geteilt werden. Die Anwaltskosten trägt aber jede Partei selbst.

In den Verfahren, wie

muss die Partei, die den Rechtsstreit verliert, die gesamten Kosten, wie Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten des Gegenanwalts alleine tragen.

Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen werden die Kosten gequotelt:

Beispiel:

Mit einer Zugewinnklage werden z. B. 150.000,00 EUR eingeklagt, aber im Urteil nur 100.000,00 EUR zugesprochen.

In diesem Fall werden die Kosten des Verfahrens im Verhältnis
60 % zu 40 % aufgeteilt.

> Seitenfang

Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten?

 

Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Diese bemessen sich nach dem sog. Streitwert.

> Seitenanfang

Die wichtigsten Streitwerte im Überblick

 

Ehescheidung

Die Quartalssumme der beiden Nettoeinkommen.

Versorgungsausgleich

Mindestens 1.000,00 EUR, maximal 2.000,00 EUR des Jahresbetrages der zu übertragenen Rentenanwartschaften.

Kindes- und Ehegattenunterhalt

Der Jahresbetrag des geltend gemachten monatlichen Unterhaltsbetrages.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Zugewinn

Der mit der Zugewinnklage geltend gemachte Forderungsbetrag.

Hausrat

Der Gesamtwert der mit der Klage herausverlangten Gegenstände.

Ehewohnung

Der Jahreswert der monatlichen Miete.

 

Aus diesen Streitwerten werden die Gebühren mit Hilfe der Rechtsanwaltsgebührentabelle ermittelt.
Der Rechtsanwalt
erhält für:

1,3 Verfahrensgebühr

1,2 Terminsgebühr

1,0 Einigungsgebühr.

Diese Gebühren entstehen in jedem Verfahren nur einmal egal, wie viele Schriftsätze durch den Anwalt verfasst werden oder Gerichtstermine stattfinden. Bei einem auswärtigen Gerichtstermin kommen Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale hinzu.

> Seitenanfang

Kostenbeispiel für eine Ehescheidung

 

Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern lässt sich scheiden.

 

Der Streitwert für das Verfahren beträgt:

monatliches Nettoeinkommen Ehemann ca.
 
2.500,00 EUR
monatliches Nettoeinkommen Ehefrau ca.
 
1.300,00 EUR
=
 
3.800,00 EUR
abzgl. Kinderfreibetrag (á 250,00 EUR) x 2
 
-  500,00 EUR
=
 
3.300,00 EUR
x3 Monate
 
9.900,00 EUR
zzgl. Versorgungsausgleich max.
 
2.000,00 EUR
= Streitwert
 
11.900,00 EUR

                                                            
                  
Eine Gebühr beträgt bei diesem Streitwert 526,00 €.

1,3 Verfahrensgebühr aus 11.900,00 EUR
 
683,80 EUR
 
1,2 Terminsgebühr aus 11.900,00 EUR
 
631,20 EUR
Auslagenpauschale
 
20,00 EUR
Zwischensumme
 
1.335,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer
 
253,65 EUR
Endbetrag
 
1.588,65 EUR

 

                      
Beauftragt jeder der Parteien einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung, muss jeder seinem Anwalt je 1.588,65 EUR laut Kostenbeispiel zahlen.

Beauftragt beispielsweise die Frau einen Anwalt und lässt sich der Mann nicht anwaltlich vertreten, so fallen die vorgenannten Kosten nur einmal an.

Beide Parteien können vereinbaren, dass diese Rechtsanwaltskosten geteilt werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Hinzu kommen die angefallenen Gerichtskosten. 

Bei einem Scheidungsverfahren entstehen in der Regel 2 Gerichtsgebühren, in isolierten Verfahren in der Regel 3. Auch diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert.

Im vorliegenden Fall betragen die Gerichtskosten insgesamt
438,00 EUR.

 

> Seitenanfang

 

 


Kanzlei in Würzburg
Erbrecht
Onlinescheidung
Ratgeber Recht Bankrecht
Mietrecht Auszeichnung
Rechtsgebiete Familienrecht Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Anfahrt
AnsprechpartnerSozialrecht
Kapitalanlagenrecht
 
Direkt informiert!
 
 
  Onlinescheidung
  Ratgeber Recht
  Auszeichnungen
 
Kanzlei in Würzburg | Familienrecht | Erbrecht | Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Arbeitsrecht | Sozialrecht | Kapitalanlagerecht | Bankrecht | Anlegerschutz