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Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtHerr Rechtsanwalt
Dieter Mottl
ist seit 1984 als Rechtsanwalt in Würzburg tätig
und Sozius in der Anwaltskanzlei Mottl, Wilhelm, Leopold & Gurk.
Auf Grund seiner Erfahrungen auf dem Gebiet des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes wurde ihm umgehend als einer der ersten Rechtsanwälte in Bayern nach Einführung der Fachanwaltsordnung durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.
Seit Einführung des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Herr RA Dieter Mottl stellvertretender Vorsitzender des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg.
Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn RA Dieter Mottl:
Wohnungseigentumsrecht, insbesondere
Mietrecht, insbesondere
Verkehrsrecht, insbesondere
Auszeichnung
Seit 1989 ist Herr RA Dieter Mottl rechtsberatend beim Haus- und Grundbesitzerverein Würzburg und Umgebung e. V. tätig.
Im Jahr 1999 wurde Herrn RA Dieter Mottl vom Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. in Würdigung seiner Verdienste um das private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum sowie seiner Organisation die Ehrennadel verliehen.
Referententätigkeit
Auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts hält Herr RA Dieter Mottl Veranstaltungen und Seminare ab, z. B. beim
Haus- und Grundbesitzerverein Würzburg und Umgebung e. V. und bei verschiedenen Hausverwaltungen.
Mitgliedschaften
Auf Grund der regelmäßigen Teilnahme von Herrn RA Dieter Mottl an fachbezogenen Veranstaltungen ist gewährleistet, dass die aktuelle Rechtsprechung bekannt ist. Zudem ist damit auch ein reger Meinungs- und Informationsaustausch unter Anwaltskollegen, Richtern und Professoren verbunden.
Herr RA Dieter Mottl hat es sich zudem zur Aufgabe gemacht, die bei ihm tätigen Referendare intensiv auszubilden, um auch dem Nachwuchs einen möglichst allumfassenden Überblick über die Tätigkeit eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu geben.