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| "Es lohnt sich, Altfälle zu prüfen" Zwei Anwälte zum neuen Recht |
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----------- Das Gespräch führte ANDREA SCHARTNER ----------- Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Unterhaltsgesetz gültig. Elisabeth Wilhelm und Ralph Gurk, Anwälte für Familienrecht, ziehen eine erste Bilanz. FRAGE: Ist das neue Unterhaltsgesetz gerechter als das alte? ELISABETH WILHELM: Gerechter würde ich nicht sagen, sondern angepasster. Viele junge Leute, die gemeinsam Kinder haben, heiraten heutzutage nicht. Jede dritte Ehe wird mittlerweile geschieden. Häufiger setzen Frauen wegen Kinderbetreuung nur kurz aus und kehren gleich wieder ins Berufsleben zurück. Das Prinzip 'einmal Arztgattin, immer Arztgattin' gilt nicht mehr. FRAGE: Genau diese Tatsache scheint Panik zu schaffen. Was ist mit einer 50-jährigen geschiedenen Frau, die jahrelang die Kinder großgezogen hat und ;etzt kaum noch Chancen hat, wieder ins Berufsleben einzusteigen? WILHELM: Grund für Panik gibt es nicht. Klar ist, die Frauen müssen viel stärker darlegen als früher, warum sie keinen Job bekommen oder etwa nicht Vollzeit arbeiten können. Das neue Gesetz lässt dennoch Spielräume. Bei einer Frau, die dreißig Jahre aus dem Berufsleben raus war, lässt sich auch viel abfedern. GURK: Das Gesetz ist einzelfallbezogener geworden. Vorher war die Rechtsprechung viel allgemeiner. Wie ist es, als Anwalt die Einführung eines neuen Gesetzes mitzuerleben? WILHELM: Für uns ist das extrem spannend, außerdem hochinteressant bei der Einführung eines neuen Gesetzes dabei zu sein. GURK: Natiirlich gibt es auch viel zu tun. Seit Weihnachten erst gibt es das neue Gesetz und die neuen Kommentare. Wir diskutieren viel mit Richtern und Kollegen über die Anwendung und Auslegung. |
Sind Ihnen schon Schwachstellen aufgefallen? WILHELM: Was sicherlich ein Problem sein wird ist das Spannungsfeld zwischen der nichtehelichen Mutter im Verhältnis zur Ex-Frau. Die beiden sitzen ja jetzt unterhaltsrechtlich gesehen im selben Boot. FRAGE: Obwohl es eigentlich um die Kinder geht... GURK: Ja, aber der Streit in der Praxis wird um die Frauen gehen, meistens sind sie es ja, die weniger verdienen. Und es geht um den Sockelbetrag, die Differenz, die bislang der besserverdienende Partner nach der Scheidung zum Gehalt des anderen dazuzahlen musste und der jetzt wegfällt. Für die Kinder wird meist gern gezahlt. Bezüglich des Ex-Partners wird oft schmutzige Wäsche gewaschen. Werden Sie zukünftig weniger Arbeit haben? Vieles, was der Besserverdienende als ungerecht empfand, fällt doch anscheinend jetzt weg. WILHELM: Ehrlich gesagt habe ich mir die Frage anfangs auch gestellt. Kinderlose Paare haben weniger Grund zum Streit. Sobald Kinder mit im Spiel sind, wird es weiter Unstimmigkeiten geben. Da wird weiterhin gefragt werden: 'Muss die Frau arbeiten? Bestehen Kinderbetreuungsmöglichkeiten? Wie lange muss sie zu Hause bleiben?' GURK: Dazu kommt noch: Durch die Besserstellung der nicht-verheirateten betreuenden Mutter ist nun ein Unterhaltsberechtigter mehr da. Eigentlich müssen doch jetzt alle Altfälle überprüft werden... WILHELM: Darauf wollen wir die Leute ja aufmerksam machen, dass für sie unter Umständen nun andere Regeln gelten. GURK: Zunächst ist da Eigeninitiative gefragt. Wir Anwälte können nicht alle Altfälle von uns aus überprüfen. Vielfach lohnt es sich aber, hier aktiv zu werden. Das haben bereits die ersten zwei Monate unter dem neuen Gesetz gezeigt. |
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