Verkehrsrecht, Ordnungs­-widrigkeiten, Strafrecht

Die Bewegung und der Transport von Personen und Gütern aller Art auf öffentlichen Wegen unterliegt zahlreichen Gesetzen und Vorschriften, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten – vom Fußgänger über Fahrradfahrer bis hin zu den Führern von Pkw und Lkw oder Autobussen.

 

Die Materie des deutschen Verkehrsrechts ist insgesamt sehr anspruchsvoll, da alle verschiedenen Bereiche bis ins kleinste Detail geregelt sind. Weil es sich außerdem aus mehreren Rechtsgebieten zusammensetzt, ergeben sich zum Teil recht komplizierte und komplexe Zusammenhänge.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Markus Köhn

Tel: (0931) 4 52 59 – 10
E-Mail: kanzlei@mwlg.de

 

Rechtsanwalt Simon Sommer

Tel: (0931) 4 52 59 – 60
E-Mail: kanzlei@mwlg.de

Die Schuldfrage bei Unfällen

Bei einem Unfall zum Beispiel ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig zu klären und es entstehen Streitigkeiten darüber, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Darüber hinaus können Probleme aus dem Recht der Ordnungswidrigkeiten entstehen oder sogar strafrechtliche Fragen und Konsequenzen zum Zuge kommen. Als Laie im Verkehrsrecht ist man in solchen Fällen schnell überfordert. Deshalb sollte man besser einen Anwalt einschalten, der sich auf diesem Rechtsgebiet bestens auskennt und die Angelegenheit im Sinne des Mandanten regeln kann.

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Das Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherern

Die Erfahrung zeigt, dass Haftpflichtversicherer zunehmend „kreativ“ werden, wenn es darum geht, berechtigte Ansprüche von Unfallopfern zu kürzen oder vollständig zurückzuweisen. Wer eine Unfallabwicklung ohne Rechtsanwalt vornimmt, der läuft Gefahr, nicht das zu erhalten, was ihm zusteht. Haftpflichtversicherer arbeiten regelmäßig mit Juristen und Unternehmen zusammen, deren einzige Aufgabe es ist, die Auszahlungssumme eines Anspruchstellers so niedrig wie möglich zu rechnen. Unsere Rechtsanwälte kennen die „Tricks“ der Versicherer und können Sie effektiv bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.nach oben

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Ordnungswidrigkeiten

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören Vergehen wie falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Missachtungen von Verkehrsregeln und -schildern. Diese werden in der Regel mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder – bei wiederholtem Vorkommen – auch mit einem teilweisen Entzug des Führerscheins geahndet. Andere Delikte in dieser Richtung sind Fahren ohne Führerschein oder Nötigung.

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Straftaten im Straßenverkehr und Schadensersatzansprüche

Deutlich schwerer wiegen „Klassiker“ der Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer oder das unerlaubte Entfernen von einem Unfallgeschehen (Fahrerflucht), bei denen das deutsche Strafrecht zum Zuge kommt – mit deutlich härteren Konsequenzen als bei Ordnungswidrigkeiten.

Für Opfer eines Unfalls geht es meist darum, welche Schadensersatzansprüche möglich sind und wie diese eingefordert werden können. Eine schwere Verletzung kann unter Umständen zur Folge haben, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder lebenslang unter gesundheitlichen Problemen zu leiden hat.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Unfallregulierung zum Beispiel im Zusammenhang mit der Klärung von Sach- und Personenschäden, mit der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Unfallrenten, mit dem Ausgleich von Kosten für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs oder für einen Mietwagen. Auch Probleme mit Aufwandsentschädigungen für Sachverständige, mit Verdienstausfällen oder hohen Kosten für eine Heilbehandlung nach einem Unfall sind bei uns in den besten Händen.

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Der Gesetzgeber passt auf

Durch neue technische Entwicklungen ändert sich die Rechtslage zum Teil in sehr kurzen Intervallen, denn der Gesetzgeber hat ein scharfes Auge auf den Straßenverkehr gerichtet und reagiert entsprechend kurzfristig. Schwerere Verfehlungen können weit reichende Folgen haben, weshalb Betroffene sich geradezu fahrlässig verhalten, wenn sie sich der Strafverfolgung und einem Gerichtsverfahren ohne den Beistand eines Anwalts aussetzen. Gleiches gilt für die Opfer eines Unfalls, die ihre Schadensersatzsprüche durchsetzen wollen.

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Zivilrechtliche Probleme im Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne gehören aber nicht nur Themen wie Unfälle oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die strafrechtlich oder mit Bußgeldern geahndet werden. Vor allem im Zusammenhang mit Autokäufen spielt auch das Zivilrecht eine wichtige Rolle. Häufig werden Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln veräußert, die dem Käufer nicht ersichtlich waren. Oder der Käufer zahlt nicht den zuvor vereinbarten Preis. Die dadurch entstehenden Konflikte können erhebliche Ausmaße annehmen, weshalb die Einschaltung eines kompetenten Fachanwalts anzuraten ist.

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Was unsere Kanzlei für Sie tun kann

Der Spezialisten für Verkehrsrecht in unserem Team in Würzburg sind Rechtsanwalt Dieter Mottl und Rechtsanwalt Christian Mottl, LL.M. Eur.  Sie können Sie in allen Rechtsfragen rund um den Verkehr zuverlässig beraten, unabhängig davon, ob es sich um zivil- oder strafrechtliche Probleme oder einfache Ordnungswidrigkeiten handelt. Sie legen für Sie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ein, unterstützen Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Autokäufen und -verkäufen oder vertreten Ihre Interessen vor Gericht, wenn es um ernste Vergehen im Straßenverkehr geht.

Wenn Sie in irgendeiner Form von Folgen des Verkehrsrechts betroffen sind, nehmen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit unserer Kanzlei auf und vereinbaren einen persönlichen Termin mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht. Mit ihrer Expertise und Erfahrung sind sie die richtigen Ansprechpartner für Ihre Belange.

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Häufig gestellte Fragen:

Wer zahlt eigentlich den Anwalt?

In Angelegenheiten des Verkehrsrechts stellt sich für Betroffene oft die Frage, wer die Kosten für einen beauftragten Anwalt zu tragen hat. Ganz generell lässt sich hierzu sagen, dass die entstehenden Gebühren und Auslagen im Regelfall von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen werden. Dies gilt sowohl in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldsachen als auch im Strafrecht.

Je nach individueller Fallkonstellation ist es auch möglich, dass ein Geschädigter die Kosten eines beauftragten Anwalts von der Versicherung des Schadenverursachers erstattet bekommt. So wird bei einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschaden gewöhnlich die Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrzeugführers für die Rechtsanwaltskosten aufkommen müssen. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Frage einer eventuellen Mitschuld des Betroffenen zu beachten ist, sodass möglicherweise nicht die vollständigen Gebühren des Anwalts von der gegnerischen Versicherung getragen werden. In diesen Fällen muss der Differenzbetrag dann entweder über die eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung abgerechnet oder – beim Fehlen einer solchen Versicherung – aus eigener Tasche bezahlt werden.

Insbesondere in Zivilprozessverfahren (etwa wegen Schmerzensgeld oder sachlichen Entschädigungsansprüchen nach einem Verkehrsunfall) kommt beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zudem ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zum Tragen. Finanziell schwachen Beteiligten kann auf Antrag ein vollständiger oder teilweiser Zuschuss gewährt werden, sofern sie die für einen Rechtsstreit anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren nicht selbst aufbringen können.

Wenn Sie hierzu und generell zum Thema Anwaltsgebühren im Verkehrs- und Strafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gern an! Unsere Fachanwälte beraten und informieren Sie jederzeit vertraulich und kompetent.

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Warum Verkehrsrechtsschutz?

Im Straßenverkehr ereignen sich Tag für Tag viele brenzlige Situationen. Ob als Fußgänger, Radfahrer oder Lenker eines Pkw – schnell können auch die aufmerksamsten Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden. Hinzu kommen Fälle von zu Unrecht erlassenen Buß- oder Verwarnungsgeldbescheiden, etwa wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit oder einem irrtümlich vorgeworfenen Parkverstoß. All diese Fälle kosten nicht nur Nerven, sondern oft auch viel Zeit und Geld. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können sich Betroffene sich hier schnell und bequem anwaltlicher Unterstützung bedienen.

Wie die Stiftung Warentest und andere unabhängige Verbraucherportale immer wieder betonen, sind Rechtsschutzversicherungen äußerst sinnvoll und gehören zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Privathaushalt. Angesichts der immer weiter steigenden Zahlen von verkehrs- und unfallbedingten Rechtsstreitigkeiten mit zum Teil sehr unterschiedlich starken Beteiligten – etwa einem rechtlich vollkommen unerfahrenen Rentner auf der einen und einem versierten Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite – ist ein „Ausgleich der Kräfte“ sehr wichtig. Um als Betroffener hier auf Augenhöhe agieren und die eigenen Ansprüche nachhaltig vertreten zu können, empfiehlt sich anwaltlicher Beistand. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung wird dies auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten möglich.

Wichtig ist es allerdings, sich an einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt zu wenden! Hierbei unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie uns einfach gezielt an.

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Welche Standards gelten für einen Fachanwalt im Verkehrsrecht?

Mandanten in Verkehrsrechtssachen haben Anspruch darauf, die beste Unterstützung in ihrem konkreten Fall zu erhalten. Nicht jeder Rechtsanwalt ist hierfür gleichermaßen gut geeignet. Vielmehr bedarf es für die Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht bestimmter, genau definierter Standards. Diese von der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossenen Vorgaben muss jeder Jurist erfüllen, der auf diesem Sachgebiet als Fachanwalt tätig werden will.

Grundvoraussetzung ist zunächst der erfolgreiche Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs im Verkehrsrecht. Ferner muss der betreffende Anwalt bereits mindestens 160 Verfahren im Verkehrsrechtssektor bearbeitet haben.

Damit sicher nachgewiesen wird, dass ein zukünftiger Fachanwalt für Verkehrsrecht mit allen Details dieses Metiers ausreichend vertraut ist, muss er überdies bestimmte Quoten erfüllen. So muss er …

… mindestens 60 entsprechende Fälle vor einem Gericht vertreten haben.
… mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des Versicherungsrechts geführt haben.
… mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des Verkehrszivilrechts geführt haben.
… mindestens 5 Fälle aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet haben.
… mindestens 5 Fälle zu den Vorschriften zur Fahrerlaubnis (gemäß Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr – Fahrerlaubnisverordnung FeV) geführt haben.

Nur wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, kann ein Bewerber Fachanwalt für Verkehrsrecht werden. Die Kenntnisse müssen dann durch jährliche Weiterbildungsmaßnahmen aufrechterhalten und vertieft werden.

In unserer Kanzlei finden Sie selbstverständlich versierte Fachanwälte für Verkehrsrecht, die diese Voraussetzung sämtlich erfüllen! Gern stehen Ihnen diese Kollegen für Ihre Belange zur Verfügung.

 

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