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	<title>MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</title>
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	<description>Rechtsanwalt gesucht? Den Anwalt Ihres Vertrauens in Würzburg</description>
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	<title>MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</title>
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	<item>
		<title>Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) in Vollzeit gesucht!</title>
		<link>https://www.mwlg.de/rechtsanwaltsfachangestellte-n-m-w-d-in-vollzeit-gesucht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 15:18:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Verstärkung unseres Teams in Würzburg suchen wir aktuell eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit. Gerne können sich auch Berufsanfänger bewerben, die eine ausführliche Einarbeitung erhalten werden. Sehr gute Bezahlung mit Fahrtkostenzuschüssen (Auto oder öffentliche Verkehrsmittel) sowie Parkmöglichkeiten sind selbstverständlich. Weiterbildungsangebote stehen zur Verfügung und werden mit Freude unterstützt. Es besteht eine betriebliche Gleitzeitregelung. Voraussetzungen: sorgfältige [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Verstärkung unseres Teams in Würzburg suchen wir aktuell eine/n</p>
<p><strong>Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit.</strong></p>
<p>Gerne können sich auch Berufsanfänger bewerben, die eine ausführliche Einarbeitung erhalten werden. Sehr gute Bezahlung mit Fahrtkostenzuschüssen (Auto oder öffentliche Verkehrsmittel) sowie Parkmöglichkeiten sind selbstverständlich. Weiterbildungsangebote stehen zur Verfügung und werden mit Freude unterstützt. Es besteht eine betriebliche Gleitzeitregelung.</p>
<p>Voraussetzungen:</p>
<ul>
<li>sorgfältige Arbeitsweise</li>
<li>Kommunikationsgeschick (v.a. Telefon)</li>
<li>Teamfähigkeit</li>
<li>gute Kenntnisse MS-Word</li>
</ul>
<p>Hauptsächliche Tätigkeitsbereiche:</p>
<ul>
<li>Kommunikation mit Mandanten</li>
<li>eigenständiges Erstellen von Schreiben</li>
<li>Aktenführung</li>
<li>Fristenüberwachung</li>
</ul>
<p>Wir bieten Ihnen eine eigenverantwortliche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre und einem kollegialen Team. Mit unserer Gleitzeitregelung können Sie sich Ihre Arbeit flexibel einteilen.</p>
<p>Um den Zusammenhalt im Team zu stärken, gehen wir gerne mit der Belegschaft auf Teamevents und legen Wert auf einen wertschätzenden Umgang miteinander.</p>
<p>Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: <a href="mailto:kanzlei@mwlg.de">kanzlei@mwlg.de</a></p>
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		<title>Arbeitsrecht &#8211; Wer fristlos kündigt, darf nicht gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung anbieten</title>
		<link>https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-wer-fristlos-kuendigt-darf-nicht-gleichzeitig-eine-weiterbeschaeftigung-anbieten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 08:39:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, kann er auch danach viele Fehler machen &#8211; so wie in diesem Fall, der bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ging. Hier wusste der Arbeitgeber offensichtlich nicht, dass eine außerordentliche Kündigung nicht ohne den Verzicht auf die entsprechende Arbeitskraft während des Kündigungsschutzprozesses möglich ist. Ein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, kann er auch danach viele Fehler machen &#8211; so wie in diesem Fall, der bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ging. Hier wusste der Arbeitgeber offensichtlich nicht, dass eine außerordentliche Kündigung nicht ohne den Verzicht auf die entsprechende Arbeitskraft während des Kündigungsschutzprozesses möglich ist.</p>
<p>Ein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit einem Technischen Leiter per Änderungskündigung fristlos. Stattdessen sollte der Arbeitnehmer fortan als Softwareentwickler mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.750 EUR statt der ursprünglichen 5.250 EUR beschäftigt werden. Das Kündigungsschreiben regelte zudem, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten sowohl im Fall der Ablehnung der außerordentlichen Kündigung als auch im Fall der Annahme des Angebots zum Arbeitsantritt erwartet. Der Beschäftigte lehnte aber zum einen das Änderungsangebot ab und erschien zum anderen auch nicht zum vorgesehenen Termin zur Arbeit. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass, dem Arbeitnehmer erneut zu kündigen. Darauf reagierte der Arbeitnehmer nicht. Stattdessen zog er bis vor das BAG.</p>
<p>Grund dafür war vor allem, dass er zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Arbeit gefunden hatte und sein Arbeitgeber ihm lediglich einen kleinen Teil seines Gehalts weiterzahlte. Damit war der Beschäftigte nicht einverstanden. Er machte geltend, dass sein Arbeitgeber ihm bis zur Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses sein Gehalt schulde. Darüber hinaus berief sich der Arbeitnehmer darauf, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar sei. Schließlich habe der Arbeitgeber ihm zur Begründung der fristlosen Kündigung in umfangreichen Ausführungen zu Unrecht mannigfaltiges Fehlverhalten vorgeworfen und seine Person herabgewürdigt. Es müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber das mit der Änderungskündigung verbundene Angebot nicht ernst gemeint habe.</p>
<p>Das BAG sah das ähnlich und hielt die Kündigungen für unwirksam. Kündigt ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis fristlos mit der Begründung, dass ihm die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten sei, verhält er sich widersprüchlich, wenn er den Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses gleichzeitig zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt. Denn in einem solchen Fall lässt sich vermuten, dass der Arbeitgeber es mit der Kündigung nicht ernst meinte.</p>
<p>Hinweis: Kündigt der Arbeitgeber also fristlos, führt ein Angebot auf eine Weiterbeschäftigung während des Prozesses meistens zur Unwirksamkeit der Kündigung. Wer also fristlos kündigt, darf nicht gleichzeitig die Weiterbeschäftigung anbieten. Das sollten Arbeitgeber bedenken.</p>
<p><em>Quelle: BAG, Urt. v. 29.03.2023 &#8211; 5 AZR 255/22</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Arbeitsrecht &#8211; Unklare Formulierung: Elternzeitantrag abgelehnt</title>
		<link>https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-unklare-formulierung-antrag-abgelehnt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 08:36:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der folgende Fall ist einmal mehr ein Paradebeispiel für die Folgen unbedacht selbstverfasster Texte. Denn wer sich nicht an festgeschriebene Anforderungen hält, bringt sich selbst ganz schnell um seine Rechte. Dass auch bei einem Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf die erforderlichen Formalien geachtet werden sollte, zeigt der Fall des Landesarbeitsgerichts München (LAG). Eine [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der folgende Fall ist einmal mehr ein Paradebeispiel für die Folgen unbedacht selbstverfasster Texte. Denn wer sich nicht an festgeschriebene Anforderungen hält, bringt sich selbst ganz schnell um seine Rechte. Dass auch bei einem Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf die erforderlichen Formalien geachtet werden sollte, zeigt der Fall des Landesarbeitsgerichts München (LAG).</p>
<p>Eine Rezeptionistin war in einem Hotel beschäftigt. Sie beantragte nach der Geburt ihres im Dezember 2019 geborenen Kindes für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes Elternzeit. Sie schrieb: &#8222;Nach Ablauf des ersten Jahres, ab dem 25.12.2020, möchte ich wieder wie in der letzten Elternzeit auf Teilzeit (24 Stunden) arbeiten. Hierzu setze ich mich frühzeitig mit Ihnen in Verbindung, um die Modalitäten zu klären.&#8220; Der Arbeitgeber lehnte die Elternteilzeit schriftlich ab, weil ihm der Antrag zu unbestimmt war. Die Rezeptionistin verlangte später für die Dauer der beantragten Elternteilzeit die Vergütung für 24 Stunden pro Woche, insgesamt 25.000 EUR brutto plus Zinsen, und klagte.</p>
<p>Der Zusatz im Antrag &#8222;Hierzu setze ich mich frühzeitig mit Ihnen in Verbindung, um die Modalitäten zu klären.&#8220; machte den gesamten Antrag jedoch in den Augen des LAG unwirksam. Die Mitarbeiterin hatte mit ihrem Schreiben zwar Elternzeit beantragt, den Antrag auf Elternteilzeit jedoch lediglich angekündigt. Denn sie wollte die Modalitäten der Elternteilzeit erst später klären. Somit lag auch kein Antrag vor, den der Arbeitgeber hätte annehmen können. Durch die gewünschte spätere Klärung hatte die Rezeptionistin die Verteilung ihrer verringerten Arbeitszeit aber weder selbst bestimmt noch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers überlassen. Die Mitarbeiterin erhielt deshalb kein Geld.</p>
<p>Hinweis: Bei einem Antrag auf Elternteilzeit müssen Arbeitnehmer alles richtig machen, sonst dürfen Arbeitgeber einen solchen Antrag ablehnen.</p>
<p><em>Quelle: LAG München, Urt. v. 09.02.2023 &#8211; 3 Sa 194/22</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Arbeitsrecht &#8211; Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert!</title>
		<link>https://www.mwlg.de/beweiswert-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-erschuettert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 08:31:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch dadurch erschüttert werden kann, dass der AN sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend &#8211; &#8222;postwendend&#8220; &#8211; krankmeldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Dies gelte insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist &#8211; auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen &#8211; abgedeckt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/beweiswert-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-erschuettert/">Arbeitsrecht &#8211; Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch dadurch erschüttert werden kann, dass der AN sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend &#8211; &#8222;postwendend&#8220; &#8211; krankmeldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Dies gelte insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist &#8211; auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen &#8211; abgedeckt werde. Melde sich zunächst der AN krank und erhalte er erst sodann eine arbeitgeberseitige Kündigung, fehle es an dem für die Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendigen Kausalzusammenhang. Allein die Tatsache, dass ein AN bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, am unmittelbar darauffolgenden Tag gesundet und bei einem anderen AG zu arbeiten beginnt, erschüttert in der Regel ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht.</p>
<p><em>Quelle: LAG Niedersachsen, Urt. v. 08.03.2023 &#8211; 8 Sa 859/22 (Pressemitteilung vom 04.07.2023)</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht &#8211; Aufhebungsvertrag kann nicht als Haustürgeschäft widerrufen werden</title>
		<link>https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-aufhebungsvertrag-kann-nicht-als-haustuergeschaeft-widerrufen-werden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Mar 2019 13:11:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 07.02.2019 &#8211; 6 AZR 75/18) hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag auch dann nicht widerrufen kann, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde ist. Im Gesetzgebungsverfahren ist der Wille des Gesetzgebers deutlich geworden, arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nicht in den Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB einzubeziehen. Der Vertrag kann jedoch unwirksam [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 07.02.2019 &#8211; 6 AZR 75/18) hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag auch dann nicht widerrufen kann, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde ist. Im Gesetzgebungsverfahren ist der Wille des Gesetzgebers deutlich geworden, arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nicht in den Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB einzubeziehen. Der Vertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen Das Gebot fairen Verhandelns als arbeitsvertragliche Nebenpflicht wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert. Der Arbeitgeber hat dann Schadensersatz zu leisten. Er muss den Zustand herstellen, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde. Der Arbeitnehmer ist dann so zu stellen, als hätte er den Aufhebungsvertrag niemals abgeschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-aufhebungsvertrag-kann-nicht-als-haustuergeschaeft-widerrufen-werden/">Arbeitsrecht &#8211; Aufhebungsvertrag kann nicht als Haustürgeschäft widerrufen werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht &#8211; Kein Mindestlohn für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen</title>
		<link>https://www.mwlg.de/kein-mindestlohn-fuer-praktikanten-unter-bestimmten-voraussetzungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Mar 2019 13:09:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 30.01.2019 &#8211; 5 AZR 556/17) hat entschieden, dass Praktikanten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das Praktikum kann jedenfalls aus Gründen in der Person des [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/kein-mindestlohn-fuer-praktikanten-unter-bestimmten-voraussetzungen/">Arbeitsrecht &#8211; Kein Mindestlohn für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 30.01.2019 &#8211; 5 AZR 556/17) hat entschieden, dass Praktikanten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das Praktikum kann jedenfalls aus Gründen in der Person des Praktikanten rechtlich oder tatsächlich unterbrochen und um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Höchstdauer von drei Monaten insgesamt nicht überschritten wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/kein-mindestlohn-fuer-praktikanten-unter-bestimmten-voraussetzungen/">Arbeitsrecht &#8211; Kein Mindestlohn für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht &#8211; Kein automatisches Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei nicht gestelltem Urlaubsantrag</title>
		<link>https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-kein-automatisches-erloeschen-des-urlaubsanspruchs-bei-nicht-gestelltem-urlaubsantrag/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 09:49:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 06.11.2018 &#8211; C-684/16) bejaht einen Verstoß gegen zwingende EU-Vorschriften, wenn nach einer nationalen Regelung ein Arbeitnehmer, der im Bezugszeitraum keinen Urlaubsantrag gestellt hat, am Ende dieses Zeitraums die ihm zustehenden Urlaubstage und entsprechend bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seinen Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub automatisch verliert, ohne dass vorher geprüft [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-kein-automatisches-erloeschen-des-urlaubsanspruchs-bei-nicht-gestelltem-urlaubsantrag/">Arbeitsrecht &#8211; Kein automatisches Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei nicht gestelltem Urlaubsantrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 06.11.2018 &#8211; C-684/16) bejaht einen Verstoß gegen zwingende EU-Vorschriften, wenn nach einer nationalen Regelung ein Arbeitnehmer, der im Bezugszeitraum keinen Urlaubsantrag gestellt hat, am Ende dieses Zeitraums die ihm zustehenden Urlaubstage und entsprechend bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seinen Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub automatisch verliert, ohne dass vorher geprüft wird, ob der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer z.B. durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt hat, den Anspruch wahrzunehmen.</p>
<p>Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer trotz entsprechenden Hinweises aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, steht dem Wegfall einer finanziellen Vergütung auch EU-Recht nicht entgegen.</p>
<p>Diese Rechtsprechung des EuGH hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 19.02.2019 &#8211; 9 AZR 541/15) zwischenzeitlich so umgesetzt, weshalb dieselbe von der deutschen Gerichtsbarkeit zu beachten ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Arbeitsrecht &#8211; Kein Verfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Krankheitsfall in Höhe des Mindestlohns</title>
		<link>https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-kein-verfall-des-entgeltfortzahlungsanspruchs-im-krankheitsfall-in-hoehe-des-mindestlohns/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 09:48:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mwlg.de/?p=1010</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht Urt. v. 20.06.2018 &#8211; Az.: 5 AZR 377/17) hat entschieden, dass nach § 3 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) Vereinbarungen unwirksam sind, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen. Diese Regelung hat auch Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So kann der Mindestlohnanspruch nicht wegen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/arbeitsrecht-kein-verfall-des-entgeltfortzahlungsanspruchs-im-krankheitsfall-in-hoehe-des-mindestlohns/">Arbeitsrecht &#8211; Kein Verfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Krankheitsfall in Höhe des Mindestlohns</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht Urt. v. 20.06.2018 &#8211; Az.: 5 AZR 377/17) hat entschieden, dass nach § 3 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) Vereinbarungen unwirksam sind, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen. Diese Regelung hat auch Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So kann der Mindestlohnanspruch nicht wegen einer tarifvertraglich geregelten Ausschlussfrist (hier BRTV-Bau), wonach die Entgeltfortzahlung verfällt, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird, beschränkt werden. Eine derartige Ausschlussfrist ist somit in Höhe des Mindestlohnanspruchs unwirksam.</p>
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		<title>Kapitalanlagerecht &#8211; Verjährung von Ansprüchen wegen falscher Anlageberatung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 09:47:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von dieser Kenntnis verjährt der Anspruch nach § [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von dieser Kenntnis verjährt der Anspruch nach § 199 Abs. 3, Ziff. 1 BGB binnen zehn Jahren.</p>
<p>Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 19.10.2017 &#8211; 23 U 1961/16) weist darauf hin, dass es für den Beginn der zehnjährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist bei einer Aufklärungspflichtverletzung in Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem Medienfonds auf den Tag der Zeichnung der Beitrittserklärung des Anlegers ankommt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag nach der Zeichnung zu laufen.</p>
<p>Der Anleger kann eine Hemmung der Verjährung auch nicht durch Einreichung eines Güteantrags erreichen, wenn schon vor dessen Einreichung feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und er dem Anleger bereits unmissverständlich mitgeteilt hat, sich auf eine außergerichtliche Einigung nicht einzulassen.</p>
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		<title>Bankrecht &#8211; Keine Bankgebühren für Avalkredit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 09:47:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine im Rahmen einer Kreditgewährung einer Bank an ein Unternehmen getroffene Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist. Dies gilt nach einem neueren Urteil des BGH [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine im Rahmen einer Kreditgewährung einer Bank an ein Unternehmen getroffene Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist.</p>
<p>Dies gilt nach einem neueren Urteil des BGH (Urt. v. 17.04.2018 – XI ZR 238/16) auch für sogenannte Avalkredite. Hierbei handelt es sich um eine Haftungsübernahme durch Kreditinstitute (Avalkreditgeber) für und im Auftrag eines Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten im In- oder Ausland (Begünstigter). Die Bank stellt dabei keine liquiden Mittel, sondern ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Kapitalanlagerecht &#8211; Verjährungsfrist läuft ab Kenntnis des Prospektfehlers</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 09:46:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Will ein Kapitalanleger Schadensersatzansprüche wegen eines Beratungsfehlers seiner Bank, die ihm eine Beteiligung an einem Immobilienfonds verkauft hat, geltend machen, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem der Bankkunde Kenntnis von der Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den im Prospekt enthaltenen Angaben erlangt. Dieser Umstand ergab sich in dem vom Bundesgerichtshof (Urt. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Will ein Kapitalanleger Schadensersatzansprüche wegen eines Beratungsfehlers seiner Bank, die ihm eine Beteiligung an einem Immobilienfonds verkauft hat, geltend machen, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem der Bankkunde Kenntnis von der Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den im Prospekt enthaltenen Angaben erlangt.</p>
<p>Dieser Umstand ergab sich in dem vom Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.12.2017 &#8211; XI ZR 552/16) entschiedenen Fall aus einem Zwischenbericht der Fondsgesellschaft. Das Urteil zeigt, dass ein Kapitalanleger gut beraten ist, sämtliche Schriftstücke und Mitteilungen genau zu lesen oder von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Ansonsten läuft er Gefahr, seine berechtigten Schadensersatzansprüche wegen Verjährungseintritts nicht mehr geltend machen zu können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/kapitalanlagerecht-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kenntnis-des-prospektfehlers/">Kapitalanlagerecht &#8211; Verjährungsfrist läuft ab Kenntnis des Prospektfehlers</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Familienrecht &#8211; Ehevertrag mit einem von der Ausweisung bedrohten Ausländer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Sues]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 09:46:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicht selten werden Ehen mit Ausländern geschlossen, um eine ansonsten drohende Ausweisung zu verhindern. Oftmals werden dann im Rahmen der Eheschließung Eheverträge geschlossen, insbesondere um wechselseitige Unterhaltsansprüche von vornherein auszuschließen. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Wirksamkeit einer solchen Ehevereinbarung befasst. Ein Ehevertrag kann dann als sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen sein, wenn einer [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/familienrecht-ehevertrag-mit-einem-von-der-ausweisung-bedrohten-auslaender/">Familienrecht &#8211; Ehevertrag mit einem von der Ausweisung bedrohten Ausländer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht selten werden Ehen mit Ausländern geschlossen, um eine ansonsten drohende Ausweisung zu verhindern. Oftmals werden dann im Rahmen der Eheschließung Eheverträge geschlossen, insbesondere um wechselseitige Unterhaltsansprüche von vornherein auszuschließen. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Wirksamkeit einer solchen Ehevereinbarung befasst.</p>
<p>Ein Ehevertrag kann dann als sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen sein, wenn einer der Ehegatten (hier die aus Bosnien stammende Ehefrau) erkennbar in einem besonderen Maße auf die Eheschließung angewiesen ist. Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn &#8211; wie hier &#8211; dem ausländischen Vertragspartner die Ausweisung droht (BGH, Beschl. v. 17.01.2018 &#8211; XII ZB 20/17).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mwlg.de/familienrecht-ehevertrag-mit-einem-von-der-ausweisung-bedrohten-auslaender/">Familienrecht &#8211; Ehevertrag mit einem von der Ausweisung bedrohten Ausländer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mwlg.de">MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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