Handelsvertreterrecht

Handelsvertreterrecht in Würzburg – wir sind Ihr Partner!

Die Übernahme des Vertriebs oder einer Handelsvertretung ist mit vielen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Auch wenn zahlreiche Vorschriften durch das Handelsgesetzbuch (HGB) zwingend vorgegeben werden, gibt es im Geschäftsalltag große Spielräume in der rechtlichen Ausgestaltung von Verträgen sowie der Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften.

 

 

Als erfahrene Kanzlei im Bereich des Handelsvertreterrechts in Würzburg stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragen kompetent für eine Beratung sowie erforderlichenfalls durchsetzungsstark im Rahmen eines Rechtsstreits zur Seite.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues

Tel: (0931) 4 52 59 – 50
E-Mail: kanzlei@mwlg.de

Was ist unter Handelsvertreterrecht zu verstehen?

Als Teil des Handelsgesetzbuches gilt das Handelsvertreterrecht für sämtliche Personen, die als Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB agieren. Dies sind natürliche oder juristische Personen, die im Auftrag anderer Unternehmen Handelsgeschäfte abschließen oder diese vermitteln. Den Vertrieb über Handelsvertreter abzuwickeln, ist in allen Branchen und Gesellschaftsformen etabliert und ein wichtiger Teil des deutschen Handelsrechtes. Jeder Handelsvertreter ist an spezielle Rechte und Pflichten gebunden, die sich explizit aus seinem beruflichen Status ergeben.

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Was sind die grundlegenden Pflichten des Handelsvertreters?

Die wichtigsten Pflichten eines Handelsvertreters im Sinne des HGB umfassen:

  • Bemühen, aktiv Geschäftskontakte zu knüpfen, zu vermitteln und zum Abschluss zu bringen (Bemühungspflicht).
  • Auftreten als ehrlicher und gewissenhafter Kaufmann, beispielsweise durch korrekte Mitteilung sämtlicher Leistungen und Preise.
  • Sofern es zu einem Geschäftsabschluss gekommen ist, hat der Handelsvertreter die auftraggebende Partei hierüber unmittelbar zu informieren (Berichtspflicht).
  • Verschwiegenheit über die Verhandlungen und die vereinbarten Handelskonditionen gegenüber Dritten (Geheimhaltungspflicht)

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Welche weiteren Rechte und Pflichten sind relevant?

Damit eine erfolgreiche Handelsvertretung überhaupt betrieben werden kann, hat der Handelsvertreter das Recht auf Erteilung einer Vielzahl von Informationen und Dokumenten seitens der auftraggebenden Partei. Hierbei ist nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, welche Dokumente für die Anbahnung neuer Geschäfte und einen erfolgreichen Handel mit Dritten benötigt werden.

Im Gegenzug hat der Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber dem Handelsvertreter. Dies umfasst u.a. die Erteilung von Vorgaben bzgl. der Suche nach Handelspartnern, beispielsweise nach regionalen oder betriebswirtschaftlichen Kriterien. Das Weisungsrecht darf der Auftraggeber jedoch nur in einem Umfang ausüben, der nicht die Stellung des Handelsvertreters als selbstständigem Unternehmer berührt.

Im Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten aus dem zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Handelsvertretervertrag. Dort finden sich v.a. Aspekte wie das Vertragsgebiet und die Höhe der Provisionen geregelt. Im Rahmen der gesetzlichen Fristen ist eine ordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrags für beide Seiten ohne Angaben von Gründen möglich. Auch außerordentliche fristlose Kündigungen sind denkbar, wenn eine der Parteien ihre Pflichten schwer verletzt; unter Umständen ist jedoch eine vorherige erfolglose Abmahnung erforderlich.

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Wie ist der Anspruch auf Provision geregelt?

Für den Provisionsanspruch des Handelsvertreters gilt die Vertragsfreiheit, beide Seiten handeln somit eine adäquate Provision für eine erfolgreiche Vermittlung aus. Vertraglich lässt sich sogar eine Vergütung vereinbaren, selbst wenn es nicht zu einem erfolgreichen Handelsabschluss gekommen ist. Mit seinem Anspruch auf Buchauszug hat der Handelsvertreter das Recht, sich einen Überblick über die ausgezahlten Provisionen und deren zutreffende Ermittlung seitens des Unternehmens zu verschaffen.

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Fragen zum Handelsvertreterrecht in Würzburg? Sprechen Sie uns an!

Das Thema Handelsvertreterrecht ist komplex. Mit einem professionell und durchdacht aufgesetzten Vertrag lassen sich viele potenzielle Streitpunkte bereits im Ausgangspunkt vermeiden. Gerne stehen wir Ihnen in der Region Würzburg bei allen Fragen rund ums Thema Handelsvertreterrecht kompetent zur Seite. Unseren Service bieten wir gleichermaßen Unternehmen als auch Handelsvertretern an, um rechtliche Sicherheit bei sämtlichem Handelsgebaren in diesem Bereich zu gewinnen.