Kapitalanlagerecht: Anlageberaterhaftung

Anlageberaterhaftung: Ihre Rechte als Kapitalanleger

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber den Verbraucherschutz bei Kapitalanlagen deutlich gestärkt. Der Staat will Anleger vor unseriösen Angeboten und zu hohen Risiken schützen. Sie sollen auf der Basis fundierter Informationen kluge Entscheidungen treffen können. Dafür nimmt der Gesetzgeber die zuständigen Anlageberater in Haftung.

Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Kapitalanlagegesetzbuch, im Vermögensanlagengesetz und im Wertpapierhandelsgesetz. Die Anlageberaterhaftung ist ein Teilgebiet des umfangreicheren Kapitalanlagerechts. Es bezieht sich speziell auf die Pflichten von Anlageberatern, Banken und anderen Finanzdienstleistern, die Finanzprodukte verkaufen oder vermitteln.

Umfangreiche Prüf- und Informationspflichten durch den Anlageberater

Das Rechtsgebiet der Anlageberaterhaftung lässt sich in drei Teilbereiche unterteilen: Erstens sind Finanzberater verpflichtet, angebotene Produkte auf Seriosität zu prüfen. Eindeutig unseriöse oder zweifelhafte Geldanlagen dürfen sie nicht vermitteln. Diese Regelung soll Anleger vor riskanten und betrügerischen Anlageprodukten bewahren. Zweitens müssen Anlageberater detailliert über die Risiken einer Kapitalanlage informieren – das gilt explizit auch für etablierte Produkte wie Aktien und Anleihen. Diese Informationspflicht versetzt Anleger in die Lage, ein ausreichendes Risikobewusstsein zu entwickeln: Sie lassen sich dank dieser Informationen nicht von möglichen Renditen blenden, sie beziehen auch Verlustgefahren in ihre Anlageentscheidung ein. Drittens fordert der Gesetzgeber, dass Anlageberater transparent ihre Provisionen darlegen. Kunden erkennen daran finanzielle Eigeninteressen von Beratern und Banken, diese können sie bei ihrer Auswahl berücksichtigen.

Haftung bei mangelhafter Anlageberatung

Verstöße gegen die gesetzlichen Kontroll- und Informationspflichten führen zur Anlageberaterhaftung. Der zuständige Berater oder sein Arbeitgeber muss den eingetretenen finanziellen Schaden übernehmen. In der Regel bezahlt eine entsprechende Haftpflichtversicherung den Schadensersatz. Sie wollen als Anleger Ihren Anlageberater in Haftung nehmen? Wenden Sie an unseren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht! Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues weist in diesem komplexen Rechtsgebiet eine langjährige Berufserfahrung und ein beeindruckendes Fachwissen auf. Betroffene Kapitalanleger sollten damit rechnen, dass Anlageberater, Banken und Haftpflichtversicherungen Forderungen zuerst zurückweisen. Meist geht es um viel Geld – Berater und Co. verweigern vielfach aus Prinzip die Schadensübernahme. Nur ein versierter Rechtsanwalt verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!

Anlageberaterhaftung: Setzen Sie Ihre Forderungen durch!

Ihr Anwalt für den Anlegerschutz prüft Ihren Fall eingehend und informiert detailliert über die Erfolgschancen. Als wichtig erweist sich ein Blick auf die Verjährungsfrist. Zudem fragt sich, welche Gesetzgebung beim Vertragsabschluss galt. Bei vielen Auseinandersetzungen im Bereich der Anlageberaterhaftung liegt der Abschluss einige Jahre zurück: Die Prüfung der damals gültigen Rechtslage ist bei der juristischen Bewertung unverzichtbar. Kontaktieren Sie Ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Würzburg!

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