Wohnungs-
eigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein wichtiger Rechtsbereich für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Eigentümer und Privatpersonen. Es beinhaltet die rechtlichen Grundlagen für Angelegenheiten zwischen mehreren Wohnungseigentümern sowie für den Umgang mit Mietenden.

 

Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Markus Köhn hat sich in diesem Bereich spezialisiert und berät Sie gern.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Markus Köhn
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Tel: (0931) 4 52 59 – 10
E-Mail: kanzlei@mwlg.de

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Diese Punkte umfasst das Mietrecht

Wenn Sie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten vermieten, kommen die mietrechtlichen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Anwendung. Zu beachten sind vor allem die zahlreichen Regelungen zum Schutz des Lebensmittelpunkts des Mieters. Kritische Punkte sind oft Mieterhöhungen gemäß des Mietspiegels, die Laufzeit eines Mietvertrags und die Betragsbegrenzung bei der Mietkaution. Besondere Sorgfalt sollte der Ausgestaltung des Mietvertrags gelten. Dieser regelt die Leistungspflichten von Mieter und Vermieter. Dort können genaue Angaben zu Rechten und Pflichten hinsichtlich Garten, Treppenhaus, Gemeinschaftsflächen, Vorauszahlungen und mehr gemacht werden. Konflikte zwischen Mieter und Vermieter können leider auch mit einem guten Mietvertrag auftreten. Unsere Fachanwälte helfen Ihnen gern, wenn Sie beispielsweise Probleme mit Lärmbelästigungen, Mietrückständen oder der Wohnungsübergabe haben.

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Inhalte des Wohnungseigentumsrechts

Dieser Gesetzesbereich regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern, aber auch zwischen mehreren Hauseigentümern. Er ist ein Teilbereich des Immobilienrechts, der im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) behandelt wird. Das Wohnungseigentumsrecht bietet eine Möglichkeit, Gesetze zu einzelnem Eigentum an Wohnungen oder Hausteilen zu definieren. Vormals waren Immobilien juristisch immer mit ihren Grundstücken verbunden – im Grundstücksrecht. Ein wichtiger Punkt im Wohnungseigentumsrecht ist die Eigentümergemeinschaft. Die rechtlichen Beziehungen dieser Wohnungseigentümer werden durch das Gemeinschaftsrecht bestimmt. Spezialisierte Anwälte können helfen, wenn es zu Differenzen etwa bezüglich der Wohnungseigentümerversammlung kommt. Rechtliche Probleme können zudem in Zusammenhang mit einer beauftragten Hausverwaltung auftreten, sei es bei Abrechnungen oder mangelhafter Pflichterfüllung.

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Welche Rechte haben Wohnungseigentümer?

Wohnungseigentümer dürfen ihre eigene Wohnung nach ihren eigenen Vorstellungen einrichten. Geht es jedoch um Gemeinschaftseigentum, wie Balkonelemente, das Treppenhaus oder einen Anstrich der Wohnungstür von außen, muss die Wohnungs¬eigentümerge¬mein¬schaft gefragt werden. Zu welchen Änderungen konkret die Gemeinschaft ihr Einverständnis abgeben muss, steht in der notariellen Teilungserklärung oder ergibt sich aus dem Gesetz bzw. der Rechtsprechung.

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Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzen, müssen Sie zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterscheiden – vor allem wenn es um die Kosten von Reparaturen und Instandhaltungen geht. Während die eigene Wohnung sowie gegebenenfalls Keller und Garage als Sondereigentum gelten, sind das Grundstück sowie bestimmte Gebäudeteile Gemeinschaftseigentum, für das sich die Kosten zu teilen sind. Es geht dabei um Hausbestandteile wie das Treppenhaus, das Dach, tragende Wände, Balkongeländer oder Wirtschaftsräume. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Verkaufen Sie Ihre Eigentumswohnung, so übertragen Sie Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gleichermaßen auf einen neuen Besitzer.

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Die Eigentümerversammlung

Die Entscheidungen der Eigentümer, z.B. welche Sanierungen am Objekt durchgeführt werden, treffen die Eigentümer in den Eigentümerversammlungen. Diese sind generell nicht öffentlich, sodass eine gute Vorbereitung auf die Versammlungen oftmals geboten sein kann. Welche Mehrheit wird für einen Beschluss benötigt? Welchen Inhalt darf/muss ein Beschluss haben? Besonders zu beachten ist, dass falsche Beschlüsse binnen eines Monats gerichtlich angefochten werden müssen, es drohen ansonsten Rechtsverluste. Über diese und andere Punkte beraten Sie unsere Fachanwälte Sie gerne im Vorfeld.

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Aktuelles

Mietrecht – Zahlungsverzug: Ordentliche Kündigung bleibt trotz Mietnachzahlung bestehen
Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB liegt ein den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund vor, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der...
Wohnungseigentumsrecht – Störendes Trompetenspiel in einem Reihenhaus
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 26.10.2018 – V ZR 143/17) hatte über einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem die klagenden Bewohner eines Reihenhauses erreichen wollten, dass sie durch das als Lärmbelästigung empfundene Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht...