Onlinescheidung – alles was Sie wissen müssen

Was bedeutet Online-Scheidung

Es besteht die Möglichkeit, uns online zu beauftragen, einen Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einzureichen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Ehegatten sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. TrennungsdauerWenn beide Partner die Ehescheidung wollen, so ist Voraussetzung, dass Sie ein Jahr getrennt gelebt haben. Bei einer einseitigen Scheidung ist eine gesetzliche Trennungszeit von drei Jahren vorgesehen.
  2. „Getrennt von Tisch und Bett“Leben die Eheleute innerhalb einer Wohnung getrennt, so dürfen „Tisch und Bett“ nicht mehr geteilt werden. Es muss erkennbar sein, dass wenigstens ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen möchte. Die Trennung ist eindeutig, wenn beide Eheleute jeweils eine eigene Wohnung haben.
  3. Einigkeit?Es muss Einigkeit über den Ehegattenunterhalt bestehen, ob und ggf. dessen Höhe. Es kommt nicht selten vor, dass die Ehegatten wechselseitig auf Unterhaltsansprüche verzichten. Bei Kindern muss Einigkeit über das gemeinsame Sorgerecht, dass Umgangsrecht und den Kindesunterhalts bestehen. Die Ehegatten entscheiden, wer von beiden in der Ehewohnung bleibt und wie der Hausrat aufzuteilen ist.
  4. Anwaltszwang?Für die Scheidung benötigt man in der Regel nur einen Anwalt. Der Antragsteller beauftragt einen Anwalt. Der Antragsgegner braucht letztendlich im Scheidungstermin nur zuzustimmen und benötigt hierfür keinen eigenen Rechtsbeistand. Sollen zusätzlich Anträge gestellt werden, wie zum
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt,
  • Zugewinnausgleich,
  • Verzicht auf den Versorgungsausgleich,
  • Ehewohnung oder
  • Haushalt,benötigt auch der Antragsgegner einen Anwalt.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Im Normalfall dauert eine Scheidung 8-12 Monate. Entscheidend hierfür ist, wie schnell die Ehegatten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen und die beteiligten Rentenversicherungsträger die betreffenden Auskünfte dem Familiengericht erteilen. Die Auslastung des Familiengerichts spielt eine zusätzliche Rolle.

Der Versorgungsausgleich ist zwingend vorgeschrieben. Wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, verkürzt sich das Ehescheidungsverfahren um bis zu 3 Monate. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich auszuschließen und dadurch gleichzeitig das Scheidungsverfahren um bis zu 3 Monate zu verkürzen:

  • Im Scheidungsverfahren wird die Genehmigung zum Verzicht des Versorgungsausgleichs unter Zustimmung beider Ehepartner beim Gericht mit beantragt. Hierfür brauchen beide Parteien einen Anwalt. Das Gericht genehmigt den Verzicht nur, wenn die Ehe von kurzer Dauer war und beide Eheleute gleich viel verdient haben.
  • Der Versorgungsausgleich kann in einer Vereinbarung, die bei einem Notar beurkundet wird, ausgeschlossen werden. Eine Vereinbarung ohne Notar reicht in diesem Fall nicht aus. Für die Genehmigung durch das Gericht, muss die Urkunde nach Ablauf eines Jahres dem Gericht vorgelegt werden.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird auch Rentenausgleich genannt. Hier werden die in der Ehezeit erworbenen Renten-Ansprüche zwischen den beiden Ehegatten ausgeglichen. Die vor der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften spielen hierbei keine Rolle.

Welche Kosten entstehen bei der Scheidung?

  • GerichtsgebührenDie Gerichtsgebühren errechnen sich im Wesentlichen aus den Einkommensverhältnissen der Ehegatten und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • AnwaltsgebührenDie Anwaltsgebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Kein Anwalt darf die darin geregelten Mindestgebühren unterschreiten.

Wann müssen die Kosten bezahlt werden?

  • GerichtskostenDie Gerichtskosten müssen mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht einbezahlt werden.
  • AnwaltskostenNach Bekanntgabe des gerichtlichen Aktenzeichens für das Verfahren, ist ein angemessener Vorschuss auf die anfallenden Anwaltsgebühren zu entrichten. Der Restbetrag ist unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Vorschusszahlungen nach Abschluss des Verfahrens fällig.

Wann gibt es die Verfahrenskostenhilfe und wie wird diese beantragt?

Wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einen Prozess nicht führen kann, der hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Die Verfahrenskostenhilfe deckt neben den Gerichtskosten die eigenen Anwaltskosten ab, aber nicht die Kosten für den Anwalt der Gegenseite.

Ohne einen Antrag beim zuständigen Gericht wird die Verfahrenskostenhilfe nicht gewährt. Im Antrag werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt.

Werden die Verfahrenskosten vom Gericht ratenfrei gewährt, kann es vorkommen, wenn sich in der Folgezeit Ihre Einkommensverhältnisse ändern, dass sogar nachträglich eine Ratenzahlung angeordnet wird bzw. die laufenden Raten erhöht werden. Diese Nachprüfung ist aber nur innerhalb von vier Jahren nach dem Verfahren möglich.

ONLINE-Scheidung – Schrittweises Vorgehen

  1. Füllen Sie das Online-Scheidungsformular richtig und vollständig aus. Wir erstellen daraufhin Ihren Scheidungsantrag und einen Kostenvoranschlag.
  2. Sie erhalten von uns den Scheidungsantrag im Entwurf zusammen mit dem Kostenvoranschlag und einer Vollmachtserklärung.
  3. Sie übersenden uns die von Ihnen unterzeichnete Prozessvollmacht zusammen mit dem Original Ihrer Heiratsurkunde und überweisen uns die im Scheidungsantrag errechneten Gerichtskosten auf unser Hauptgeschäftskonto.
  4. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen und Eingang der Gerichtskosten reichen wir Ihren Scheidungsantrag zusammen mit den Gerichtsgebühren bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein.
  5. Sie erhalten nun vom Gericht den Fragebogen zum Versorgungsausgleich vom Gericht und schicken diesen (3-fach) ausgefüllt an uns zurück.
  6. Das für Sie zuständige Familiengericht bestimmt nun nach Vorlage aller Rentenversicherungsauskünfte den Scheidungstermin.
  7. Der Scheidungstermin findet statt und Sie sind geschieden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen während der gesamten Abwicklung mit Rat und Tat zur Seite.