Mietrecht: Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung - wichtige Informationen vom Fachanwalt für Mietrecht

Wenn in Würzburg und natürlich auch jeder anderen Stadt ein Haus oder eine Wohnung vermietet werden, haben Mieter und Vermieter auch Rechte und Pflichten bezüglich der Nebenkosten. Der Mieter verpflichtet sich im Mietvertrag dazu, zum vereinbarten Mietzins auch die jeweiligen Nebenkosten zu zahlen. Der Vermieter hat die Pflicht, die entsprechende Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In vielen Fällen werden Mietverhältnisse im schönen Würzburg auch rund um dieses Thema problemlos abgewickelt. Sollten jedoch Probleme entstehen, besprechen Sie diese am besten mit dem Fachanwalt für Mietrecht. Unsere etablierte Kanzlei in Würzburg kann Ihnen diese wertvolle Spezialisierung bieten.

Das Wichtigste zur Nebenkostenabrechnung im Überblick

Wer ein Mietobjekt nutzt, braucht Wasser, Heizung und Strom. Es fallen Müllgebühren an und oft ist ein Winterdienst abzurechnen. Es gibt zwei grundsätzliche Optionen, diese Kosten abzurechnen. In der Regel wird eine Pauschale erhoben und die vom Mieter abhängigen Kosten werden nach tatsächlichem Verbrauch im jährlichen Turnus angepasst. Oder es wird alles pauschal berechnet. Eine Nebenkostenabrechnung hat dann keinen Einfluss auf die tatsächlichen Kosten, sondern ist allenfalls informativ. Zudem ist es meist der Fall, dass Mieter sich um Strom und Telefon beziehungsweise selbst kümmern und separate Verträge abschließen.

Die Pflichten des Vermieters bei der Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung durch den Eigentümer der Immobilie muss sachlich und summarisch korrekt sein. Damit dies der Mieter auch gut überprüfen kann, ist es das A und O, dass die Abrechnung eine präzise Auflistung der Kostenfaktoren enthält. Dies erleichtert die Kontrolle durch den Mieter. Der Vermieter kann die Erstellung der Nebenkostenabrechnung auch durch eine Hausverwaltung oder eine externe Firma durchführen lassen. Außerdem ist es wichtig, dass die Abrechnungen fristgerecht erstellt und übermittelt werden.

Die Pflichten des Mieters bei der Nebenkostenabrechnung

Die Grundlage der meisten Abrechnungen ist das Ablesen der Zähler. In diesem Rahmen gibt es zwei Möglichkeiten: Der Mieter kann das Ablesen selbst übernehmen und den Wert melden. Oder er hat dafür zu sorgen, dass eine Fachkraft für das Ablesen den Zugang zum Zähler erhält. Und: Natürlich sind die aus der Nebenkostenabrechnung ermittelten Zahlungen pünktlich zu leisten.

Typische Streitigkeiten rund um die Nebenkostenabrechnung

Nicht selten kritisieren Mieter, dass die Abrechnung der Nebenkosten nicht detailliert und deshalb kaum nachvollziehbar beziehungsweise kontrollierbar ist. Auch eine Überschreitung des Abrechnungstermins ist typisches Streitthema. Klassisches Element in einer Nebenkostenabrechnung ist auch der Einsatz von Verteiler- oder Umlageschlüsseln. Auch dies muss für den Mieter transparent und somit zu kontrollieren sein. Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen Mieter die Nebenkostenabrechnung ignorieren – etwa, weil sie aufgrund eines angemahnten und nicht behobenen Ausfalls der Heizung etwas von der Summe abziehen. Die Liste demonstriert, welches Streitpotenzial die Nebenkostenabrechnung haben kann.

Problem mit der Nebenkostenabrechnung?

Streit um die Abrechnung der Nebenkosten kann das Mietverhältnis unangenehm belasten. Mit einer Rechtsberatung klären Sie rechtliche Sachverhalte sicher ab. Wir sind Ihnen in der Region von Würzburg ein präzise arbeitender Partner, der Ihnen die Spezialisierung für das hoch komplexe Mietrecht bietet. Vereinbaren Sie bei Problemen rund um die Nebenkostenabrechnung einen Termin beim Fachanwalt. Wir freuen uns darüber und bietet Ihnen unsere wertvolle Unterstützung!