Mietrecht: Selbstauskunft

Selbstauskunft im Mietrecht - das Wichtigste im Überblick

Würzburg ist eine Stadt, die hohe Lebensqualität bietet. Zu den sesshaften Einheimischen gesellen sich auch zahlreiche Menschen, die berufsbedingt in die Mainstadt ziehen möchten oder als Studierende in die Universitätsstadt kommen. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie brauchen ein Haus oder eine Wohnung als Unterkunft. Mietimmobilien in Würzburg sind begehrt und Vermieter haben die Wahl. Meist verlangen sie bei der Auswahl des passenden Bewerbers auch eine Selbstauskunft. Mit ihr sind viele Fragen verbunden: Muss ich alle Fragen korrekt beantworten? Was ist mit dem Datenschutz? – Als Fachanwalt für Mietrecht in Würzburg sind wir Ihnen ein kompetenter Partner.

Warum wird die Selbstauskunft des Mieters verlangt?

Dass der Vermieter von einem potenziellen Mieter eine Selbstauskunft fordert, ist nichts Ungewöhnliches. Es ist verständlich, dass er sich ein Bild machen möchte, welche Personen in sein Haus oder seine Wohnung einziehen. Typische Beispiele von wichtigen Informationen sind der Beruf des potenziellen Mieters oder sein Einkommen, mit dem er nachweist, dass er die Miete für das Objekt zuverlässig bezahlen kann. Viele Vermieter Fragen mit dem Instrument der Mieterselbstauskunft auch nach, ob der eventuelle Mieter raucht, Kinder hat, Haustiere besitzt oder Musikinstrumente spielt. Unsere Spezialisten für das Mietrecht in Würzburg beraten Sie präzise, welche Auskünfte rechtmäßig sind – und welche nicht!

Selbstauskunft: Was darf der Mieter fragen?

Erlaubt sind selbstverständlich alle Auskünfte, die dem Vermieter dienen, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen, um eine hohe Sicherheit hinsichtlich der Mietzahlung zu erhalten. Auch die Frage nach der Anzahl der Personen, die in eine Immobilie einziehen möchten, ist selbstverständlich erlaubt, um eine Überbelegung zu vermeiden. Tabu sind Fragen, die die Privatsphäre des Mieters betreffen – etwa seine sexuelle Orientierung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion. Natürlich ist für den Interessenten eines Mietobjekts in Würzburg auch Diplomatie das A und O. Denn wenn diese darauf hinweisen, dass gewisse Fragen nicht zulässig sind und / oder sie diese nicht beantworten möchten, sind die Karten in Sachen Mietvertrag wahrscheinlich nicht so gut. Viele Mietinteressenten lügen deshalb.

Mit der Lüge zur Mietwohnung?

Tatsächlich dürfen potenzielle Mieter bei der Selbstauskunft bei bestimmten Fragen lügen – solchen, die für das Mietverhältnis keine Bedeutung haben oder die in die Privatsphäre eindringen. Ein häufiger Streitpunkt ist das Thema Haustiere. Denn es ist ein Irrtum, dass der Vermieter jedes Tier verbieten darf. Der Hamster oder der Kanarienvogel sind als störungsfreie Haustiere natürlich erlaubt – und brauchen auch bei der Selbstauskunft nicht angegeben werden. Gerade das Thema Tiere zeigt, dass es gar nicht so leicht ist, die Selbstauskunft als Vermieter zu gestalten oder als Mieter rechtlich richtig einzuschätzen. Wir sind Ihr Partner!

Jetzt in Würzburg zu Selbstauskunft beraten lassen!

Mit einer professionellen Beratung vom Fachanwalt für Mietrecht in Würzburg stellen Sie Ihr Mietverhältnis auf eine solide Grundlage. Das gilt natürlich auch für den Umgang mit der Selbstauskunft. Nutzen Sie unsere solide und seriöse Beratung, in der Sie alle Fragen zu diesen wichtigen Themen stellen können. Diese Rechtsberatung ist natürlich unverbindlich und liefert Ihnen konkrete Vorschläge für Ihr eventuell neues Mietverhältnis. Das Team unserer Kanzlei freut sich über Ihre Terminvereinbarung!