Bankrecht: Immobiliendarlehen widerrufen

Immobiliendarlehen widerrufen - ein wichtiges Thema aus dem Bankrecht

Ob Bau oder Kauf – Immobilienprojekte sind naturgemäß mit vergleichsweise hohen Summen verbunden. Meist sind diese nicht vollständig durch Eigenkapital zu bestreiten. Fremdkapital, also eine Finanzierung des Projekts, wird nötig. Die Immobilienfinanzierung zählt zu den häufigsten Darlehensarten – und auch zu denen, die aufgrund hoher Kreditsummen strategisch und professionell durchgeführt werden sollten. Dazu gehört es unter anderem auch, bereits bestehende Finanzierungen unter die Lupe zu nehmen. Denn manchmal kann ein ungünstiges Darlehen auch nach Jahren noch widerrufen werden. Unsere Kanzlei aus Würzburg fasst das Wichtigste rund um den möglichen Widerruf für Sie zusammen. Bei Fragen beraten wir Sie gern!

Erfreulich niedrige Zinsen nutzen?

Wer vor Jahren ein Immobiliendarlehen abgeschlossen hat, um sich die eigenen vier Wände in Würzburg zu finanzieren, dürfte sich heute ein bisschen ärgern. Nicht wegen des Immobilienprojekts. Sondern wegen der Tatsache, dass die Zinsen heute viel günstiger sind, als sie es damals waren. Angesichts der hohen Summen, die die Finanzierung von Immobilien auszeichnet, sind die aktuellen Konditionen von Darlehen relativ niedrig. Natürlich ist auch der Darlehensvertrag aus dem Bankrecht ein Vertragswerk, das gekündigt werden kann – wenn man einen neuen, günstigeren Vertrag abschließen möchte. Die Strategie ist grundsätzlich klug – gäbe es da nicht die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese erhält der Darlehensgeber als Ausgleich entgangenen Gewinns aus einem vorzeitig gekündigten Kreditvertrag. Nicht selten ist diese so teuer, dass der Kreditnehmer vor der Kündigung zurückschreckt.

Das Instrument des Widerrufs unter der Lupe

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der als Finanzierung von Immobilien abgeschlossene Darlehensvertrag eine Widerrufsfrist von in der Regel zwei Wochen hat. Wer also beispielsweise in diesem Zeitraum einen günstigeren Kredit entdeckt, kann problemlos den Wechsel vollziehen. Doch – und das wissen viele Kreditnehmer nicht – auch später ist es noch möglich, aus einem bereits jahrelang bestehenden Kreditvertrag herauszukommen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Wenn die Belehrungen rund um den gesetzlichen Widerruf von den Kreditgebern unsachlich oder nicht aussagekräftig formuliert worden sind, kann es sein, dass der Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist.

Der Widerrufsjoker - was ist das genau?

Diese Joker ist ein Mittel, das der Europäische Gerichtshof den Verbrauchern verfügbar macht, die einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, bei dem bestimmte Pflichtinformationen fehlen. Die Juristen sind der Auffassung, dass bei einem so konzipierten Vertrag die Frist für den Widerruf nie begonnen habe. Die logische Konsequenz: Auch nach Jahren können solche Darlehensverträge bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen noch widerrufen werden.

Immobiliendarlehen widerrufen? Vorab vom Experten beraten lassen!

Sie ahnen sicher, dass die Voraussetzungen dafür, ob der Widerruf rechtssicher formuliert ist oder nicht, vom Laien kaum beurteilt werden können. Unsere Kanzlei in Würzburg ist auf das Bankrecht und auch die Problematik von unsachgemäßen Bestimmungen bezüglich des Widerrufs spezialisiert. Wir prüfen Ihren Vertrag ganz genau und können Sie dann sicher beraten, ob sich der Widerruf lohnt und wie Sie diesen rechtskonform durchführen. Vielleicht können Sie dann schon bald ein günstigeres Darlehen abschließen, um Ihr Immobilienprojekt optimal zu finanzieren. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten!