Bankrecht: Recht der Widerrufsbelehrungen

Bankrecht und Ihr Widerrufsrecht - Kompetenzberatung durch Fachanwälte aus Würzburg

Anbieter von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen unterliegen der Pflicht, den Verbrauchern ein an Fristen gebundenes Widerrufsrecht einzuräumen. Die Frist startet dabei ab der Aushändigung einer Widerrufsbelehrung. Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung oder ist diese nicht gesetzeskonform und nicht wirksam, können Sie als Verbraucher dagegen vorgehen.

Wichtig dabei: Auch noch Jahre nach dem eigentlichen Vertragsabschluss ist es häufig möglich, einen Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung erfolgreich zu widerrufen. Das Bankrecht ist allerdings kompliziert. Eine Kompetenzberatung durch Fachanwälte aus Würzburg bringt Ihnen hier den entscheidenden Vorteil.

Wie genau sieht ein Widerrufsrecht für Sie als Verbraucher im Bankrecht aus?

Trotz umfassender gesetzlicher Regelungen ist die Materie rund um das Widerrufsrecht und die Widerrufsbelehrung äußerst komplex. Schon kleinste Details können dabei über Recht und Unrecht entscheiden. Ohne kompetenten Rechtsbeistand verlieren Sie hier schnell den Überblick.

Die Erfahrung zeigt zudem, dass eigenständig formulierte bzw. erklärte Widerrufe – zum Beispiel im Rahmen einer Kreditentscheidung – von den Kreditinstituten häufig einfach nur durch ein Standardschreiben abgewiesen werden. Zudem lassen sich Banken mit der Bearbeitung von Widerrufen oftmals viel Zeit. Mitunter warten Sie als Verbraucher bis zu acht Wochen auf die Entscheidung der Bank. Das kostet Sie gegebenenfalls dann richtig Geld. Denn in dieser Zeit laufen die häufig hoch verzinsten Darlehen weiter.

Rechtsgeschäfte zu privaten Zwecken und Einhaltung von Fristen als Voraussetzungen

Um überhaupt Ihr Widerrufsrecht nutzen zu können, müssen Sie immer die entsprechenden Fristen einhalten. Ausschlaggebend für den Beginn des Widerrufsrechts ist dabei die Aushändigung einer wirksamen Widerrufsbelehrung in Textform durch die Bank. Das ist ausdrücklich im § 355 BGB festgelegt. Allerdings gibt es dabei eine kleine Einschränkung: Ihr Widerrufsrecht gilt nicht vor dem tatsächlichen Erhalt des Finanzprodukts respektive der Finanzdienstleistung.

Zudem beschränkt sich das Widerrufsrecht für Verbraucher auf natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft ausschließlich zu privaten Zwecken eingehen (§ 13 BGB). Das bedeutet konkret: Schließen Sie zum Beispiel einen Darlehensvertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ab, gelten Sie nicht als natürliche Person. In diesem Fall greift der § 355 im Zusammenhang mit § 13 BGB nicht.

Darum stellt die Widerrufsbelehrung einen entscheidenden Faktor dar

Es gibt auch Fälle, bei denen Sie im Rahmen Ihres Widerrufsrechts die Widerrufsbelehrung selbst anfechten können. Der Gesetzgeber hat hier klare Vorschriften fixiert, an die sich Banken zwingend halten müssen. So muss die Widerrufsbelehrung immer formgerecht erfolgen und dem Verbraucher via E-Mail, Fax oder Brief überreicht bzw. zugestellt werden.

Wenn ein so bezeichneter sprechender Link auf der Website des jeweiligen Anbieters installiert ist, kann auch dies als eine wirksame Widerrufsbelehrung gelten. Allerdings muss der Link dabei einen eindeutigen Wortlaut aufweisen. Enthält er dagegen lediglich technische Kürzel, kann diesbezüglich eine Unwirksamkeit vorliegen. Außerdem ist genau festgelegt, welche Angaben bei einer wirksamen Widerrufsbelehrung zwingend vorhanden sein müssen.

Bankrecht und Widerrufsrecht: Unsere Fachanwälte aus Würzburg setzen Ihre Interessen durch

Für Sie als Verbraucher sind Fehler oder Mängel einer Widerrufsbelehrung nicht immer klar erkennbar. Zudem geht es beim Widerrufsrecht sehr oft um Detailfragen, die fundiertes Fachwissen erfordern. Falls Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche durch einen Rechtsbeistand geltend machen. Für unsere Fachanwälte aus Würzburg stellen das Widerrufsrecht, die Widerrufsbelehrung und das Bankrecht im Allgemeinen Kernkompetenzen dar. Ob in Würzburg oder den umliegenden Nachbargemeinden – Sie profitieren daher stets nachhaltig von einem umfassenden Know-how und der langjährigen Expertise im Hinblick auf das Bankrecht und das Widerrufsrecht.