Bankrecht: Kündigung von Prämiensparverträgen

Kündigung von Prämiensparverträgen in Würzburg: Setzen Sie Ihre Rechte durch!

In den 1990ern und 2000ern bewarben viele Banken Prämiensparverträge: Sie lockten mit attraktiven Basis- und Prämienzinsen. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank führte aber dazu, dass die langfristigen Verträge den Anbietern zu teuer wurden. Die Folge: Sie reagierten und reagieren mit fragwürdigen Kündigungen oder Zinssenkungen. In vielen Fällen erweisen sich diese Maßnahmen als rechtswidrig – kontaktieren Sie bei einer Vertragskündigung oder einer Zinsreduzierung versierte Rechtsanwälte für das Bankrecht!

Sie sehen sich mit einer Kündigung von Prämiensparverträgen in Würzburg konfrontiert? Holen Sie sich juristischen Rat ein! Meist geht es um hohe dreistellige oder vierstellige Zinsbeträge, die sie bei einer vorzeitigen Kündigung durch die Bank verlieren. Diese hohen Verluste beruhen auf der besonderen Ausgestaltung dieser Sparverträge. Als Kunde bezahlen Sie monatlich oder jährlich einen bestimmten Sparbeitrag ein, auf das Gesamtguthaben gewährt Ihnen der Anbieter einen variablen Basiszins. Die Attraktivität dieser Sparpläne beruht aber auf den Prämienzinsen, die auch als Bonuszinsen bekannt sind. Hierbei handelt es sich um einmalige Prämien auf Ihre Einzahlungen. Die Prämienzinsen sind gestaffelt, sie steigen im Laufe der Jahre auf ein immer höheres Niveau. Vielfach betragen sie nach rund fünfzehn Jahren 50 % bis 100 % auf die jeweiligen Einzahlungen.

Anhand dieser Erklärung erkennen Sie, warum viele Banken Langzeitverträge kündigen wollen: Die Prämienzahlungen steigen massiv an. In den 2000ern und früher schien das angesichts des hohen Zinsniveaus kein Problem zu sein, die EZB-Niedrigzinspolitik machte die Prognosen der Dienstleister aber zunichte. Mit der Kündigung von Prämiensparverträgen in Würzburg und anderswo versuchen sie, diese Problematik zu lösen. Leidtragende sind Sparer, die sich auf die Zinszusagen ihrer Banken verlassen haben. Bei einer genaueren juristischen Betrachtung zeigt sich, dass das Vorgehen vieler Unternehmen rechtswidrig ist!

Kündigung von Prämiensparverträgen in Würzburg: Einzelfall prüfen

Der BGH hat in einem Urteil von 2019 festgestellt, dass Banken Prämiensparverträge frühestens beim Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen dürfen. Als Kunde haben Sie den Anspruch, mindestens ein Mal den höchsten Bonuszins auf die jährliche Einzahlung zu erhalten. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Banken danach automatisch über ein Kündigungsrecht verfügen. Es kommt auf die exakte Vertragsgestaltung an: So finden sich in manchen Verträgen Laufzeiten, die darüber hinausreichen. Auch Formulierungen wie „Prämienzins ab dem Jahr X“ können darauf hindeuten, dass Kunden mehrere Jahre Anspruch auf den höchsten Prämienzins haben. Lassen Sie Ihren Vertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen!

Neben der Kündigungsfrage interessiert die Höhe der Basisverzinsung. Bei Prämiensparverträgen vereinbaren beide Seiten eine variable Verzinsung, einige Banken legen diese Regelung aber zuungunsten ihrer Kunden aus. Der BGH hat sich in richtungsweisenden Urteilen unter anderem 2004, 2010 und 2021 mit diesem Aspekt befasst. Er prangerte zu vage Vertragsformulierungen und ein Zinsänderungsrisiko zulasten von Sparern an. In der Folge profitierten Kunden von hohen Zinsnachzahlungen. Eine rechtmäßige Zinsregelung muss sich auf einen konkreten Referenzzinssatz beziehen – zudem müssen Banken sicherstellen, dass sie Zinserhöhungen und Zinssenkungen im gleichen Maße an Sparer weitergeben.

Ihre Bank kündigt unberechtigt einen Prämiensparvertrag in Würzburg? Sie fühlen sich bei der Zinsberechnung betrogen? Wir prüfen Ihren individuellen Fall und legen in Ihrem Namen Widerspruch ein!