Bankrecht: Recht der Bearbeitungsentgelte

Wissenswertes zum Bankrecht: Welche Bearbeitungsentgelte sind zulässig?

Für zahlreiche Bankkunden stellt sich derzeit die Frage, welche Bearbeitungsentgelte Banken für bestimmte Leistungen berechnen dürfen. Grundsätzlich ist eine Bank ein Dienstleistungsunternehmen, das nicht nur die Interessen seiner Kunden im Blick hat, sondern auch effizient wirtschaftet. Die Berechnung von Gebühren und Entgelten muss für Bankkunden transparent sein. Bei einigen Leistungen, vor allem bei Kreditvergaben, sind Bearbeitungsentgelte unter bestimmten Voraussetzungen nicht erlaubt und können sogar zurückgefordert werden. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und rechtlichen Beistand bei der Rückforderung sowie im Streitfall. Als Anwaltskanzlei mit großer Erfahrung im Bankrecht sind wir für Sie im Raum Würzburg und darüber hinaus aktiv, wenn Sie Fragen zum Thema Bankrecht / Recht der Bearbeitungsentgelte in Würzburg haben.

Zulässige Gebühren im Bankrecht

Bei vielen Leistungen sind Gebühren und Bearbeitungsentgelte erlaubt. Kontoführungsgebühren sind zulässig, müssen aber dem Kunden bei der Kontoeröffnung mitgeteilt werden. Änderungen sind ebenfalls mitteilungspflichtig. Nun bewegen sich diese Bankgebühren in der Regel im niedrigstelligen Bereich, trotzdem lohnt sich bereits hier ein Kostenvergleich. Die Unterschiede der Entgelte, die von verschiedenen Banken berechnet werden, können teils erheblich sein. Etliche Entgelte wurden in den vergangenen Jahren für unzulässig erklärt, beispielsweise Gebühren für nicht durchgeführte Lastschriften mangels Deckung.

Aktuelle Rechtsprechung bei Bearbeitungsentgelten für Darlehen

Im Gegensatz zu Kontoführungsgebühren, Entgelten für die Durchführung von Überweisungen, Daueraufträgen oder die Erstellung von Kontoauszügen geht es bei Bearbeitungsentgelten für Darlehen meist um wesentlich höhere Beträge. Hier hat der Bundesgerichtshof im Mai 2014 entschieden, dass pauschale Bearbeitungsgebühren für die Bearbeitung von Darlehen nicht verlangt werden dürfen. Eine zeitlang war unklar, ob die neue Regelung nur für Privatpersonen gilt oder auch für Unternehmer, die einen Kredit beanspruchen. Weitere BGH-Urteile aus dem Jahr 2017 haben jedoch bestätigt, dass Bearbeitungsgebühren für Darlehen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) benannt werden, auch bei der Kreditvergabe an Unternehmer unzulässig sind.

Natürlich entstehen dem Kreditinstitut bei der Bearbeitung Kosten. Aber diese Kosten müssen von den laufzeitabhängigen Zinsen gedeckt werden. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte sind nicht mehr erlaubt.

Keine Regel ohne Ausnahme: Bearbeitungsentgelte für die Kreditgewährung sind weiterhin zulässig, wenn die Gebühren im Einzelfall ausgehandelt werden oder wenn es sich um echte, separate Sonderleistungen der Bank handelt. Wir sind fit im Bankrecht und klären für Sie, ob es sich tatsächlich um solche Sonderleistungen handelt.

Achtung: Zu den Pflichten von Bankberatern gehört auch, dass Sie als Kunde richtig beraten werden, wenn Sie sich für Kapitalanlagen und Versicherungen interessieren. Wird diese Pflicht verletzt, können Sie unter Umständen Schadensersatz geltend machen.

Unsere Unterstützung bei der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten

Unrechtmäßig zu viel bezahlte Gebühren können zurückgefordert werden, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. Das betrifft nicht nur Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen. Auch für weitere Leistungen verlangen Banken und Kreditinstitute Entgelte, die nicht oder nicht mehr zulässig sind. Für Sie als Privatperson oder Unternehmer ist der Dschungel der Bearbeitungsgebühren und Verjährungsfristen oft undurchdringlich. Unser Fachanwalt für Bankrecht in Würzburg steht an Ihrer Seite. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Kontoführungsgebühren haben, wenn Sie einen Kredit vorzeitig kündigen möchten oder Bearbeitungsentgelte für Darlehen zurückfordern möchten.

Wir prüfen jeden Einzelfall, beraten Sie ausführlich und leiten die entsprechenden Schritte ein. Ersparen Sie sich den Ärger bei Verhandlungen mit Ihrer Bank, vertrauen Sie auf unser Fachwissen im Bankrecht!