Bankrecht: Kreditsicherungsrecht

Kreditsicherungsrecht in Würzburg - ein wichtiger Bereich des Bankrechts

Einen Kredit bei der Bank aufzunehmen, ist heute nichts Besonderes mehr. Das Immobiliendarlehen, der Verbraucherkredit oder der Businesskredit des Existenzgründers sind nur ein paar Beispiele von vielen. Doch auch wenn die Finanzierung von diversen Anschaffungen durch Darlehen längst Standard geworden sind, heißt dies noch lange nicht, dass Kredite leicht erhältlich sind. Im Gegenteil. Die Kreditinstitute nutzen eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um sich abzusichern und das Ausfallrisiko zu begrenzen. Das Entwickeln solcher Instrumente und Rechtsstreitigkeiten, die daraus erwachsen können, werden dem Kreditsicherungsrecht zugeordnet. In Würzburg ist unsere Kanzlei dafür ein sachkundiger Ansprechpartner.

Ein Klassiker: der Eigentumsvorbehalt

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass es schon ein Kredit ist, wenn sie etwas bestellen und mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen (oder jedem anderen Zahlungszeitraum) geliefert bekommen. Sie nutzen die Ware, die ihnen rechtlich eigentlich noch gar nicht gehört. Der Grund ist der sogenannte Eigentumsvorbehalt, den der Verkäufer in den jeweiligen Vertrag in den meisten Fällen integriert hat. Er besagt, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum bleibt. So sichert er sich für den Fall ab, dass die Überweisung des Kunden verspätet oder gar nicht eintrifft.

Kreditsicherungsrecht Würzburg: Darlehen durch Bürgschaft absichern

Häufig erhält ein potenzieller Kreditnehmer von der Bank das gewünschte Darlehen nicht, weil dessen Eigentums- beziehungsweise Einkommensverhältnisse nicht ausreichend sind, um die erforderliche Bonität zu gewährleisten. Durch den Nachweis einer Bürgschaft verbessern sich die Kreditchancen meist ganz erfreulich. Es werden unterschiedliche Formen von Bürgschaften unterschieden. Als Kanzlei in Würzburg, die als Schwerpunkt auch das Kreditsicherungsrecht bietet, beraten wir unter anderem zu den Themen Ausfallbürgschaft, Nachbürgschaft, Rückbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft. Wird die Bürgschaft durch den Partner oder Freunde übernommen, ist die Beratung besonders wichtig, um die Privatpersonen effektiv zu gegen zu hohe Bürgschaftsleistungen und deren Folgen zu schützen.

Weitere Formen der Absicherung

Das klassische Sicherungssystem von Pfandhäusern kennen Sie sicherlich. Um Bargeld zu erhalten, werden bewegliche Gegenstände für einen bestimmten Zeitraum dort deponiert. Rechtlich handelt es sich dabei um die sogenannte Sicherungsübereignung. Sie definiert das wirtschaftliche Pfandrecht, falls die Sachen nicht wieder ausgelöst werden können. Auch das Abtreten von Forderungen, zum Beispiel aus Lohn und Gehalt, aus Versicherungen oder dem Bausparvertrag sind typische Absicherungen von Darlehen. Ein weiteres Beispiel aus dem Kreditsicherungsrecht in Würzburg ist die Hypothek sowie die Grundschuld. Grundstücke können aus Gründen der Absicherung belastet werden, was die Kreditwürdigkeit ebenfalls verbessert und die so wichtige Bonität optimiert.

Jetzt zum Kreditsicherungsrecht in Würzburg beraten lassen

Die ideale Kreditsicherung ist auch in Würzburg diejenige, die maßgeschneidert ist. Ob Hypothek oder Pfand, Bürgschaft oder Eigentumsvorbehalt – sowohl Kreditgeber als auch Darlehensnehmer sollten mit der gewählten Lösung zufrieden sind. Unsere Kanzlei berät sowohl private als auch gewerbliche Mandanten rund um das Thema Kreditsicherungsrecht in Würzburg. Wir entwickeln präzise passende Lösungen und sind ein professioneller Partner, wenn die Absicherung zu rechtsrelevanten Streitigkeiten führt. Außergerichtliche und somit kostengünstigere Lösungen sind dabei ein wichtiger Schwerpunkt unserer Leistungen. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei einem unserer Spezialisten für Kreditsicherungsrecht in Würzburg und nutzen Sie eine rechtssichere Beratung.