Der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 477/12) hat entschieden, dass bei der Vermittlung von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds die beratende Bank auf das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme seitens des Fonds hinweisen muss. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis und wird nun in vielen Fällen dazu führen, dass Anleger ihre Anlagesumme im Wege […]