Arbeitsrecht: Medizinischer Dienst

Hohe Relevanz im Arbeitsrecht: medizinischer Dienst Würzburg

Sie fragen sich vielleicht, was ein medizinischer Dienst in Würzburg mit dem Arbeitsrecht zu tun hat? Eine ganze Menge! Das kann Ihnen ein simples Beispiel demonstrieren: Sie sind Arbeitgeber und haben einen Angestellten, der ständig mit fadenscheinigen Krankmeldungen abwesend ist. Sie möchten kündigen und brauchen einen sachkundigen Nachweis, ob die Krankheit wirklich echt ist. Der medizinische Dienst ist eine Einrichtung, die Sie in solchen Fällen über die zuständige Krankenversicherung des Arbeitnehmers einschalten können.

Das Wichtigste zum Thema „Medizinischer Dienst Würzburg“ bietet Ihnen dieser Überblick. Bei Fragen zu einem konkreten Fall empfehlen wir Ihnen, unsere kompetente Rechtsberatung zu nutzen.

Medizinischer Dienst Würzburg: Was genau ist das?

MDK Würzburg ist das Kürzel für Medizinischer Dienst Würzburg. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung organisiert ist. Der MDK ist der Nachfolger des sogenannten Vertrauensarztes, mit dem früher unklare Sachverhalte rund um die Erkrankung von Arbeitnehmern begutachtet und geklärt werden konnten. Ihm sind drei Tätigkeitsschwerpunkte zugeordnet: die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit (und im Idealfall der Beitrag zu Wiederherstellung der Arbeitskraft), die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung von Fällen, bei denen Zweifel bezüglich einer Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Enge Verbindung von Arbeits- und Sozialrecht

Die Einrichtung Medizinischer Dienst Würzburg kann also eine wertvolle Unterstützung bei der Behandlung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Doch seine Nutzung erfolgt grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb ist es auch das Sozialrecht, in dem die relevante Regelung für den Einsatz des MDK fixiert ist.

In § 275 Absatz 1 SGB V heißt es: „“Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen … verpflichtet, … zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung … einzuholen.“

Daraus wird auch deutlich, dass nicht der Arbeitgeber selbst den MDK beauftragen kann. Ein Medizinischer Dienst Würzburg ist also ebenfalls ausschließlich über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers nutzbar.

Entgeltfortzahlung als Klassiker

Typischer Fall aus dem Arbeitsrecht: Ein Arbeitgeber vermutet, dass ein krankgemeldeter Arbeitnehmer gar nicht krank ist und schaltet den MDK zur Überprüfung ein. Dabei handelt es in der Regel um arbeitsrechtliche Konsequenzen, die die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall betreffen. Doch natürlich unterstützt ein Medizinischer Dienst Würzburg auch die Belange von Arbeitnehmern – beispielsweise dann, wenn zu beweisen ist, ob ein Mitarbeiter durch Mobbing im Job krank geworden ist. Was macht ein Medizinischer Dienst Würzburg? Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Die Untersuchung in den Räumen des MDK ist ebenso möglich wie der Besuch beim Arbeitnehmer in dessen Privatwohnung.

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Medizinischer Dienst in Würzburg – einschalten oder nicht? Durch die Expertenberatung ist eine solche Entscheidung besser zu treffen. Bei uns werden Sie durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung können Sie uns Ihren konkreten Fall schildern. Wir unterbreiten Ihnen dann Vorschläge für eine konstruktive Vorgehensweise, die auch das Thema Medizinischer Dienst Würzburg beinhalten kann. Bei uns ist sowohl die Vertretung von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern möglich. Wir freuen uns, Sie kompetent unterstützen zu dürfen!