Arbeitsrecht: Outplacement

Outplacement - bei Rechtsfragen den Fachanwalt konsultieren

Rund um das Ausscheiden eines Mitarbeiters hat es früher zwei klassische Möglichkeiten gegeben – die Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung des Vertrags (meist in Verbindung mit einer Abfindung). Heute gibt es eine dritte Möglichkeit, von der beide Parteien – sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer – nachhaltig profitieren können: das sogenannte Outplacement. Als Kanzlei, die Ihnen auch rund um das komplexe Arbeitsrecht eine hohe Spezialisierung zu bieten hat, haben wir für Sie alles Wichtige zum Thema Outplacement zusammengestellt. Sie haben rechtliche Fragen zu dieser modernen Strategie? In unserer Kanzlei werden Sie von Spezialisten für Arbeitsrecht umfassend beraten!

Outplacement: der Vorteil für den Arbeitnehmer

Wenn ein Unternehmen mit einem Arbeitnehmer nicht mehr zusammenarbeiten möchte, kann der betreffende Mitarbeiter von der Strategie des Outplacements nachhaltig profitieren. Denn es handelt sich dabei um eine strategische Analyse seiner Fähigkeiten und gegebenenfalls auch eine Weiterentwicklung der Kompetenzen, die ihn fit für eine neue Anstellung machen kann. Auch ein individuelles Bewerbungstraining kann im Rahmen des Outplacements umgesetzt werden. Die Entwicklung eines professionellen digitalen Lebenslauf und das Trainieren von Vorstellungsgesprächen sind für die Entwicklung des Arbeitnehmers bezüglich eines neuen beruflichen Engagements meist optimal. Zudem kann es eine Vereinbarung geben, bei der der Arbeitnehmer den Job wechseln kann, sobald dieser die Zusage eines neuen Arbeitgebers erhalten hat.

Outplacement: Vorteil für den Arbeitgeber

Mit der Methode des Outplacements ist es für den Arbeitgeber möglich, die klassische Kündigung mit all ihren Unannehmlichkeiten, etwa der Kündigungsschutzklage und der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, zu verhindern oder aber das Vertragsende mit einer hohen Abfindung zu vermeiden. Trotz der Entscheidung, einen Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen zu wollen, wird durch die Wahl des Outplacements Respekt für den jeweiligen Menschen und Arbeitnehmer demonstriert. Das kann einen wertvollen Beitrag zum Betriebsklima leisten. Sollte der Mitarbeiter während der Phase des Outplacements eine Anstellung erhalten und aussteigen, ist dies für den Arbeitgeber auch eine Kostenersparnis.

Steuer und Sozialversicherung

Im Rahmen eines klassischen Outplacements wird Arbeitslohn bezahlt, der für den Angestellten selbstverständlich auch steuerpflichtig ist. Doch es gibt Möglichkeiten, dies zu beeinflussen. Wenn das Unternehmen das damit verbundene Eigeninteresse dokumentiert, ist auch die steuerfreie Gestaltung möglich. Auch dies ist für den Mitarbeiter positiv im Vergleich zu den Kosten einer Weiterbildung, die in Eigenregie absolviert und bezahlt ist. Kosten für die Sozialversicherung werden beim Outplacement nicht fällig. Insbesondere die steuerliche Abwicklung führt nicht selten zu Rechtsproblemen, mit denen man beim Fachanwalt für Arbeitsrecht gut beraten ist.

Beratung ist das A und O

Relevante Auseinandersetzungen rund um das Thema Outplacement können in unserer Kanzlei mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden. Sie erhalten nach Schilderung Ihres individuellen Falles eine Einschätzung der Rechtsaussichten und gegebenenfalls eine kompetente Beratung rund um das ideale Abwickeln der geplanten Kündigung. Wir freuen uns, Sie bei Ihrem Rechtsstreit im Bereich des Outplacements oder einer Kündigung arbeitsrechtlich gut beraten und effizient vertreten zu dürfen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht und unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht, die sich ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung nehmen.