Arbeitsrecht: Teilzeit

Juristische Beratung zum Thema Teilzeit - besser beim Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Thema Teilzeit hat für viele Arbeitgeber heute eine hohe Relevanz. Denn es ist eng damit verbunden, dass viele Menschen einen Arbeitsplatz schätzen, der ihnen Raum für ein umfassendes Familienleben schenkt. Auch der Begriff der Work-Live-Balance ist in diesem Zusammenhang relevant. Doch rund um Teilzeitarbeit gibt es nicht selten eine ganze Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern. Das Arbeitsrecht, zu dem diese Themen zählen, ist komplex. Es ist also empfehlenswert, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. In unserer Kanzlei haben Sie dafür den richtigen Partner.

Anspruch auf Teilzeit?

Sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Arbeitnehmern besteht oft Unsicherheit bezüglich des rechtlich korrekten Umgangs mit Teilzeitwünschen. Viele Inhaber von Betrieben meinen, es wäre ihre Entscheidung, einem Arbeitnehmer einen Teilzeitarbeitsplatz anzubieten. Viele Mitarbeiter sind der Meinung, in Sachen Teilzeit einen grundsätzlichen Rechtsanspruch zu haben. Beide haben Unrecht – und dies führt zu Auseinandersetzungen, die rechtlich relevant werden. Teilzeit ist ein Recht, das Arbeitnehmer jedenfalls in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben. Aber der Anspruch auf Teilzeit ist unter anderem daran gebunden, ob dies für das Unternehmen auch keine unzumutbare Einschränkung in den Betriebsabläufen bedeutet.

Interpretationsspielraum macht es kompliziert

Wenn das Teilzeitrecht von betrieblichen Erfordernissen abhängt, wird bereits deutlich, dass ein Arbeitgeber viele Mittel hat, einen Teilzeitwunsch zu verweigern. Doch Willkür ist natürlich nicht gestattet. Die Betriebsumstände, die zu einem „Nein“ bezüglich von Teilzeit führen, sind zu beweisen. Mit dem Spezialisten für Arbeitsrecht kann dies besser verhandelt werden. Das gilt aber auch für alle Fälle, in denen die mit der Teilzeit verknüpften Rechte nicht oder nur unzureichend gewährt werden. So hat natürlich auch ein in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer das Recht auf die entsprechenden Urlaubstage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Mitarbeiter in Teilzeit ist kein Arbeitnehmer zweiter Klasse – und mit Unterstützung des Fachanwalts für Arbeitsrecht sind Rechte besser durchzusetzen.

Was nutzt der Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Viele Arbeitnehmer scheuen sich, Probleme rund um die Teilzeit mit ihrem Arbeitgeber zu besprechen oder nachzuhaken, wenn eine Teilzeit nicht ermöglicht wird. Dafür gibt es insbesondere zwei Ursachen: Zum einen möchten die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz nicht gefährden. Zum anderen soll auch das Betriebsklima durch eine Diskussion rund um die Teilzeitvereinbarungen im Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Und natürlich kennt sich ein Laie mit diesen arbeitsrechtlichen Regelungen auch meist nicht so gut aus, sodass er keinen Widerspruch einlegt – auch wenn er sich falsch behandelt fühlt.

Erstberatung als solide Basis

Wir empfehlen in unsere Kanzlei eine Erstberatung durch den Spezialisten für Arbeitsrecht. Sie schildern uns Ihren individuellen Fall rund um die Problem mit der Teilzeit und erhalten ein kompetentes und konkretes Feedback vom Fachanwalt, das auch die geltenden rechtlichen Regelungen inkludiert und Ihnen Vorschläge für eine optimale Strategie bietet. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei, damit sich der Experte für den gemeinsamen Termin vorbereiten und sich ausreichend Zeit für Sie nehmen kann. Wir freuen uns, Sie sachkundig unterstützen zu dürfen!