Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis in Würzburg - Informationen vom Fachanwalt

Wenn Arbeitsverhältnisse enden, kommt es nicht selten zu einem Streitthema, das durchaus auch rechtliche Relevanz hat. Die Rede ist vom Arbeitszeugnis, das den ehemaligen Arbeitnehmern als Nachweis ihrer Beschäftigung gilt und damit natürlich auch einen bedeutsamen Bestandteil der Bewerbungsunterlagen darstellt. Rund um das Arbeitszeugnis ranken sich eine ganze Reihe von Gerüchten und Unsicherheiten, die Streitpotenzial zwischen den Unternehmen und ihren Mitarbeitern aufweisen. Einen ersten Überblick bietet Ihnen unsere kompetente Zusammenfassung. Sollten Sie ein konkretes Problem rund um ein Arbeitszeugnis in Würzburg haben, empfehlen wir Ihnen die Erstberatung durch unseren spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsgrundlage kennen

Erst dann, wenn Arbeitnehmer ihre Rechte kennen, können sie diese – eventuell auch mit anwaltlicher Unterstützung – durchsetzen. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben sowohl normale Arbeitnehmer als auch schon Auszubildende. Für den Mitarbeiter wird dies in der Gewerbeordnung geregelt, Azubis entdecken die jeweilige Regelung im Bundesbildungsgesetz. Fällig ist das Arbeitszeugnis in Würzburg grundsätzlich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch bleibt aber auch danach bestehen. Sollten Sie also vom Arbeitgeber kein Zeugnis erhalten haben, können Sie dies auch später noch nachfordern. Hierbei sind aber oftmals Ausschlussfristen zu beachten, weshalb ein schnelles Tätigwerden oftmals erforderlich ist! Aufgrund der rechtlichen Regelung ist ein Arbeitszeugnis selbstverständlich auch einklagbar. Idealerweise übernimmt dies der kompetente Fachanwalt als spezialisierter Arbeitsrechtler.

Arbeitszeugnis in Würzburg - welche Varianten gibt es?

Zwei Formen von Arbeitszeugnis sind zu unterschieden: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Die einfache Variante umfasst gesetzliche Mindestanforderungen. Dies sind Art und Dauer der Beschäftigung sowie Name und Beruf des Mitarbeiters. Solche Arbeitszeugnisse sind eher Bescheinigungen und als Tätigkeitsnachweis nutzbar. Wenn Arbeitszeugnisse als Referenz für potenzielle neue Arbeitgeber eingesetzt werden sollen, ist es empfehlenswert, sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Es enthält insbesondere die Tätigkeiten, die der Mitarbeiter ausgeführt hat, und eine Bewertung bezüglich der Kenntnisse, der Arbeitsqualität und des Verhaltens. Typische Inhalte sind Aufgabenbeschreibung und Fachwissen, Erfolge und Führungsleistung – optimale Informationen für Arbeitgeber.

Wohlwollende Formulierungen

Hauptsächlich konsultieren Arbeitnehmer den Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn sie ihr Arbeitszeugnis in Würzburg nicht erhalten oder wenn es Formulierungen enthält, die die berufliche Zukunft des Mitarbeiters negativ beeinflussen können. Negative Formulierungen dürfen ausschließlich dann ins Arbeitszeugnis integriert werden, wenn sich ein Arbeitnehmer während des gesamten Arbeitsverhältnisses vertragswidrig verhalten hat. Doch natürlich birgt die „wohlwollende Formulierung“ als Anforderung an das rechtsgültige Zeugnis eine Menge Interpretationsspielraum in sich. Für den Laien ist dies schwer zu beurteilen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dies aber sicher einschätzen und Ihnen zum Thema Arbeitszeugnis in Würzburg verlässliche Beratung und eventuelle Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte bieten.

Arbeitszeugnis in Würzburg: Beratung vom Fachanwalt nutzen

Sind Sie der Meinung, dass Sie durch Ihren Ex-Arbeitgeber benachteiligt werden, weil er Ihnen kein wohlwollendes oder vielleicht sogar überhaupt kein Arbeitszeugnis geschrieben hat? Dies sollten Sie nicht hinnehmen, da das Arbeitszeugnis in Würzburg und allen anderen Regionen der Bundesrepublik Deutschland maßgeblicher Bestandteil von Bewerbungsunterlagen ist. Ein potenzieller Arbeitgeber erhält durch das Arbeitszeugnis schließlich bereits einen ersten Eindruck über Ihre Qualitäten.

Bei uns erhalten Sie spezialisierten Rechtsbeistand durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nutzen Sie die Erstberatung, um Ihren Fall zu besprechen und Ihr Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis in Würzburg durchzusetzen!