Arbeitsrecht: Werkstudent

Werkstudent Würzburg

Der wesentliche Unterschied zwischen Werkstudenten und anderen Arbeitnehmern besteht zum einen selbstverständlich im Studentenstatus von Werkstudenten. Zum anderen im damit verbundenen Versicherungsstatus, also der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für Studenten. Hinzu kommt die Begrenzung der Arbeitszeit. Darüber hinaus unterliegen Sie gemäß Arbeitsrecht als Werkstudent in Würzburg den gleichen Regelungen wie „normale“ Arbeitnehmer.

Arbeitsrecht und Werkstudent in Würzburg - was in einem Vertragsverhältnis gilt

Als Werkstudent in Würzburg zählen Sie zu den Teilzeitbeschäftigten. Ihnen stehen Ansprüche auf gesetzlichen Mindestlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz sowie Mutterschutz und Elternzeit zu. Mit Ende des Studiums erlischt naturgemäß auch der Anspruch auf einen Werkstudentenvertrag. Allerdings endet das Arbeitsverhältnis keinesfalls automatisch, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag festlegt.

Die Begrenzung der Arbeitszeit laut Arbeitsrecht als Werkstudent in Würzburg

Die wöchentliche Arbeitszeit von Werkstudenten ist regulär auf 20 Stunden begrenzt. Das ist auch der Fall, wenn Sie zeitgleich mehr als einen Job ausüben möchten. Ausgenommen von der 20-Stunden-Regel sind die Semesterferien, Arbeit am Wochenende sowie zu Abend- und Nachtstunden. Denn hierbei lässt sich davon ausgehen, dass die Arbeitszeit nicht das Tagesstudium stört.

Doch auch, wenn die Überschreitung der 20 Wochenstunden vereinzelt möglich ist, besteht – gerechnet auf ein Zeitjahr – ein Limit. Zusammengenommen dürfen Sie maximal 26 Wochen (182 Kalendertage) über die Grenze von 20 Stunden hinausgehen. Hierbei spricht man von einer befristeten Überschreitung der Grenze von 20 Stunden. Diese Limitierung hängt mit dem Versicherungsstatus von Werkstudenten in Würzburg zusammen. Denn aufgrund ihres Studiums sind sie in der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei mitversichert. Sie zahlen also ihre Beiträge für die Studentenversicherung, aber nicht als Beschäftigte. Dadurch entstehen ebenso für Werkstudenten wie für Arbeitnehmer niedrigere Lohnnebenkosten.

Was für Werkstudenten bleibt, ist der Beitrag zur Rentenversicherung, den auch der Arbeitgeber entrichtet. Allerdings kommt es bei Werkstudenten auch auf das Gehalt an. Wer ein Einkommen im Bereich über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, bewegt sich als Werkstudent in Würzburg evtl. in einer Gleitzone, was zu einer Begünstigung bzgl. der Rentenversicherungsbeiträge führen kann. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur bei sogenannten Minijobs, also wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird, möglich.

Die Begrenzung der Arbeitszeit besitzt keinen Einfluss auf den Stundenlohn. Neben der Untergrenze nach der Vorgabe des gesetzlichen Mindestlohns sind nach oben keine Grenzen gesetzt.

Wann kann man laut Arbeitsrecht als Werkstudent in Würzburg nicht arbeiten?

Abseits von der beruflichen Tätigkeit als Werkstudent steht das Studium im Mittelpunkt. Neben einer ordnungsgemäßen Immatrikulation an einer Hochschule oder Fachhochschule, muss der größere Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung darauf entfallen. Das bedeutet auch, dass Sie einen Werkstudentenjob nicht während eines Urlaubssemesters ausüben können.

Auch für Langzeitstudenten, also bei einer sehr langen Studienzeit, ist ein solches sozialversicherungsrechtlich privilegiertes Arbeitsverhältnis nicht möglich. Krankenkassen gehen bei einer solchen Studiendauer davon aus, dass dem Studium nicht mehr aktiv beziehungsweise nur vordergründig nachgegangen wird. Zudem ist zu diesem Zeitpunkt üblicherweise die Altersgrenze, die für die studentische Versicherung gilt, überschritten. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmefälle.

Unsere Expertise zum Thema Arbeitsrecht und Werkstudent in Würzburg

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