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Kurzarbeit in Würzburg: Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt!
Im Zuge der Coronakrise schickten Unternehmen Millionen Beschäftige in Kurzarbeit: Im Jahr 2020 verzeichnete die Bundesagentur im Durchschnitt fast drei Millionen Kurzarbeiter! Mittlerweile hat sich die ökonomische Situation beruhigt, dennoch bleibt die Kurzarbeit in Würzburg und der Region ein wichtiges Thema.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Kurzarbeit um eine vorteilhafte Regelung für Arbeitnehmer: Im Vergleich zu einer Entlassung ist die vorübergehende Kurzarbeit ein deutlich milderes Mittel. Der Staat federt mit dem Kurzarbeitergeld zudem die finanziellen Einbußen ab. Gleichwohl dürfte sich kein Betroffener über eine angeordnete Kurzarbeit freuen, trotz Kurzarbeitergeld verzeichnen Beschäftigte Einkommensverluste. Es interessiert deshalb, ob Arbeitgeber aus einem berechtigten Grund zum Instrument der Kurzarbeit greifen. Darüber hinaus können im Rahmen der Kurzarbeit viele weitere arbeitsrechtliche Konflikte entstehen. So fragt sich, wie sich die zwischenzeitliche Reduzierung der Arbeitszeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Würzburg beraten Sie bei diesen und vielen weiteren Fragen!
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Wissenswertes im Überblick
Die Kurzarbeit stellt eine Möglichkeit dar, die reguläre Arbeitszeit vorübergehend zu verringern. Zugleich reduziert sich hierbei der Entgeltanspruch. Das Ausmaß dieser Verringerung variiert, auch eine Kurzarbeit „0“ ermöglicht das Arbeitsrecht. In diesem Fall müssen Beschäftigte in einem festgelegten Zeitraum nicht mehr zur Arbeit erscheinen, im Gegenzug erhalten sie keinen Lohn überwiesen. Von diesen Optionen darf das Unternehmen aber nicht einseitig Gebrauch machen. Es bedarf einer rechtlichen Grundlage, die sich im individuellen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag finden kann.
Mit dem Kurzarbeitergeld unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Betroffenen. Sie überweist Beschäftigten 60 % der Nettolohndifferenz. Wenn die Lohnsteuerkarte einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 aufweist, erhöht sich diese Entgeltersatzleistung auf 67 %. Diese staatliche Unterstützung setzt voraus, dass Arbeitgeber mehrere Kriterien erfüllen. Eine zentrale Rolle spielt, dass ein vorübergehender Arbeitsausfall die Kurzarbeit begründet. Die Auftragslage hat sich massiv verschlechtert und wird sich in absehbarer Zeit wieder verbessern. Diese betriebswirtschaftliche Situation muss auf externen Faktoren basieren. Beispiele sind Wirtschaftskrisen, Pandemien oder Unterbrechungen der Lieferketten. Wenn der Arbeitsausfall auf internen Problemen beruht, verweigert die Arbeitsagentur die Auszahlung von Kurzarbeitergeld. Sie wollen als Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen? Sie möchten diese Anordnung als Arbeitnehmer überprüfen lassen? Angesichts komplexer Regelungen empfiehlt es sich, dass Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden!
Zu diesen Streitfällen kann es bei der Kurzarbeit kommen
Bei einer überraschend schlechten Auftragslage steht für alle Beteiligten viel auf dem Spiel: Arbeitgeber bangen um die wirtschaftliche Existenz ihres Betriebes, Arbeitnehmer fürchten die finanziellen Folgen. In dieser angespannten Lage drohen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Diese entzünden sich zum Beispiel bei der Frage, ob die Anordnung der Kurzarbeit rechtmäßig ist. Vereinzelt nutzen Unternehmen dieses Instrument missbräuchlich, um ihre Personalkosten zulasten der Belegschaft und der Arbeitsagentur zu senken. Andererseits gibt es Firmen, die sich mit unberechtigten Widerständen konfrontiert sehen. Auch Details der Kurzarbeit können umstritten sein. Das betrifft unter anderem das Ausmaß der Kurzarbeit und die Dauer dieser Anordnung.
Zusätzlich interessiert, ob der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vorsieht. In manchen Tarifverträgen erreichen Beschäftigte mit dieser Aufstockung 100 % ihres Nettolohns, entsprechend erleiden sie keine Einbußen. Wenn Arbeitgeber diese vertraglichen Vereinbarungen ignorieren, können Beschäftigte ihr Recht mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erstreiten. Die Kurzarbeit in Würzburg berührt auch die Frage des Urlaubsanspruchs. Grundsätzlich gilt, dass sich dieser Anspruch anteilsmäßig verringert. Hier kommt es darauf an, dass Arbeitgeber diese Reduzierung korrekt berechnen.
Probleme bei der Kurzarbeit: Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Unsere Anwaltskanzlei in Würzburg berät beim Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld kompetent. Beschäftigten helfen wir, ihr Recht durchzusetzen. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Herausforderung, Kurzarbeit rechtskonform anzuordnen und durchzuführen. Selbstverständlich vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch versiert vor Gericht.