Das Kapitalanlagerecht sowie das Bankrecht zeichnen sich durch die sehr hohe Komplexität der Lebenssachverhalte sowie dadurch aus, dass in rechtlicher Hinsicht die praxisrelevanten Fragen kaum gesetzlich normiert sind.
Spezialisierung und profunde Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung ist in diesem Bereich daher unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiches Handeln. Dies gewährleisten wir mit dem Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hierbei kann auf einen großen Erfahrungsschatz bzgl. aller erdenklichen Kapitalanlageformen (wie etwa Schrottimmobilien, Immobilienfonds, Aktienfonds, Schifffonds, Gesellschaftsbeteiligungen, Zertifikate, Aktien etc.) zurückgegriffen werden.
Bei Vertretung unserer Mandanten ist eine konsequente und fachkompetente außergerichtliche Vertretung sowie Prozessführung für uns selbstverständlich. Gerade im Bereich des Kapitalanlage- und Bankrechts wird oft „mit harten Bandagen gekämpft“; eine Herausforderung, die wir gerne annehmen. Angesichts der oft hohen Kostenrisiken halten wir die Wahrung der Wirtschaftlichkeit für unsere Mandanten hierbei für unabdingbar.
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