Arbeitsrecht: Urlaubsrecht

Urlaubsrecht Würzburg

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern bildet einen potenziellen Streitpunkt mit Arbeitgebern. In diesem Fall lohnt es, eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsberatung und gegebenenfalls -vertretung zu beanspruchen.

Arbeitsrecht und Urlaub - darum geht es

Urlaubsregelungen im Arbeitsrecht unterliegen dem Bundesurlaubsgesetz. Dieses sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub hat. Zudem bestehen basierend darauf weitere Regelungen, wie beispielsweise diese:

– Die jährliche Dauer des Urlaubs beträgt mindestens 24 Tage, was Kalendertage, ohne gesetzliche Sonn- und Feiertage, einschließt.
– Vom Gesamturlaub ausgehend besitzt der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf mindestens zwölf Werktage am Stück.
– Der volle Urlaubsanspruch setzt ein, sobald das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Darunter ist ein Teilurlaub im Umfang von einem Zwölftel des
Jahresurlaubs für jeden vollen Monat möglich.
– Arbeitnehmer sollen ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Resturlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sofern keine andere
tarifvertragliche Vereinbarung besteht. Diesen müssen Sie bei Ihrem Vorgesetzten beantragen und eine Begründung anführen, warum Sie den Urlaub bisher nicht nehmen
konnten.
– Wünsche des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Urlaubs sind zu berücksichtigen, Festlegung beziehungsweise Gewährung erfolgt jedoch ausschließlich durch den Arbeitgeber.
– Der Urlaubsanspruch greift auch bei Besonderheiten wie Krankschreibung, Schwangerschaft und Mutterschutz.

Die Regeln zu Arbeitsrecht und Urlaub sind in der Theorie also sehr klar. In der Praxis bilden bestimmte Situationen Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dabei dreht es sich um Fragen wie: Wer darf wann Urlaub nehmen und wie viel? Was passiert mit Urlaubstagen, wenn der Krankheits- oder Kündigungsfall eintritt? Insbesondere die letzten beiden Punkte führen mitunter zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Arbeitsrecht zum Urlaub nach (längeren) krankheitsbedingten Arbeitsausfällen

Krankheitsbedingte Ausfälle sind ebenso für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber von Nachteil. Wichtig ist zu wissen, dass ein Urlaubsanspruch auch bei längeren Krankheitsausfällen bestehen bleibt. Rechtlich ist die Erteilung von Urlaub jedoch so lange nicht möglich, wie Sie krank sind. Der während einer Erkrankung nicht genommene Urlaub wird gesichert. Es gilt allerdings eine 15-Monate-Grenze, nach welcher bei dauerhafter Erkrankung der Jahresurlaub verfällt.

Arbeitsrecht und Urlaub bei Austritt aus dem Unternehmen

Ein Urlaubsanspruch erlischt nicht mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand.

Verbleibender Resturlaub ist in Form von Urlaubstagen zu nehmen. In Ausnahmen lässt sich alternativ eine Geldzahlung nach Kündigung vereinbaren, um den Urlaubsanspruch abzugelten. Laut Gesetz gibt es ein Minimum für den Urlaubsanspruch. Ferientage für das angebrochene Dienstjahr gibt es anteilig. Wer in der zweiten Jahreshälfte aus einem Unternehmen austritt, besitzt sogar einen Anspruch jedenfalls auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub.

Arbeitsrecht und Urlaub - ein wichtiges Thema unserer Kanzlei

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Zusammenhang von Arbeitsrecht und Urlaub. Unser Angebot richtet sich dabei an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie auch speziell an Personen wie Personalverantwortliche und Betriebsräte. Kurzum gelten unsere Leistungen allen, die mit der Thematik in Berührung kommen. Wir beraten, geben Einschätzungen zu Rechtsaussichten ab und schlagen Ihnen maßgeschneiderte Strategien zu Ihrem Fall vor. Kontaktieren Sie uns jetzt für einen persönlichen Termin.